Sa, 05.10.2019 , 13:00 Uhr

Widerspruch gegen die Datenübermittlung

Chemnitz- Es wird Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial durch die Bundeswehr geleistet.

Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können freiwilligen Wehrdienst zu leisten.

Gemäß des Soldatengesetzes haben die Meldebehörden dafür den Familienname, Vornamen und aktuelle Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit an das Bundesamt für Wehrverwaltung übermittelt. Dies gilt für Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden.

Daraufhin wird den Betroffenen Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zugeschickt.

Gemäß des Bundesmeldegesetzes ist die Datenübermittlung nur zulässig, wenn die Betroffenen nicht widersprochen haben.

Die betroffenen Frauen und Männer, die 2003 geboren wurden, können bis zum 29.02.2020 von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Der dafür erforderliche Antrag auf Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten ist in der Meldebehörde Chemnitz, in den Bürgerservicestellen sowie im Internet erhältlich. Die Widersprüche sind an die Stadt Chemnitz, die Meldebehörde sowie an das Bürgeramt zu richten und können in jeder Bürgerservicestelle der Stadt eingereicht werden.

Die Sprechzeiten der Meldebehörde auf dem Düsseldorfer Platz 1 lauten:

Montag und Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8.30 bis 18 Uhr und Samstag 9 Uhr bis 13 Uhr.

Die Sprechzeiten der Bürgerservicestelle können unter der Behördenrufnummer 115 erfragt werden. Des Weiteren können sie auf www.chemnitz.de eingesehen werden.

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