Di, 15.05.2018 , 15:56 Uhr

Zoo Leipzig darf Skulpturen behalten

Leipzig - Im Prozess um zwei wertvolle Bronzeskulpturen im Leipziger Zoo ist der Kläger am Dienstag vor dem Landgericht gescheitert. Die Klage wurde abgewiesen.

Am Landgericht Leipzig ist am Dienstag der Prozess um zwei wertvolle Zooskulpturen über die Bühne gegangen. Es handelt sich um die Figuren „Der Athlet“ und die „Jason-Gruppe“. Kläger ist Johannes Gebbing, der Sohn des gleichnamigen früheren Zoodirektors. Er behauptet, sein Vater habe die Bronzeskulpturen in den 1920er und 30er Jahren nur als Leihgabe angeschafft und fordert die Herausgabe. Für die Stadt dagegen steht fest, dass Gebbing die Kunstwerke für den Zoo gekauft hat und somit die Kommune die rechtmäßige Eigentümerin ist. Die Kammer hat die Klage abgewiesen und sich unter anderem auf die Verjährungsfrist berufen.

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