Mo, 04.04.2022 , 11:57 Uhr

Zunächst keine Impfpflicht ab 18 Jahren

Deutschland/Sachsen- Zunächst wird es in Deutschland keine allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren geben.

Laut Medienberichten lassen die parlamentarischen Befürworter der allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren das Vorhaben vorerst ruhen. Das haben die Initiatoren des Bundestags-Antrags bekanntgegeben. Es könne keine Mehrheit im Parlament gefunden werden. Stattdessen sei eine Impfpflicht für Personen ab 50 Jahren im Gespräch.

Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen hatten einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Zunächst sollten alle Erwachsenen persönlich kontaktiert und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. 

Darauf aufbauend sollte es eine allgemeine Impfpflicht für Personen ab 18 Jahren geben. Der Gesetzesentwurf sah vor, dass alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ab 1. Oktober einen Impf- oder Genesenennachweis nachweisen müssen. Ausgenommen waren Personen, die permanent oder vorübergehend nicht immunisiert werden können sowie Schwangere in den ersten drei Monaten.

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