Leipzig – Die Zahl der in Sachsen zugelassenen Cannabis-Anbauvereinigungen bleibt überschaubar. Ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes hat die Landesdirektion Sachsen bislang 16 Cannabis-Clubs genehmigt. Insgesamt seien 30 Anträge eingegangen, wie die Behörde auf Anfrage mitteilte. Davon wurde bisher kein Antrag abgelehnt – lediglich einer wurde von den Antragstellenden selbst zurückgezogen.
Laut dem Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) gibt es solche legalen Anbaugemeinschaften inzwischen in mehreren Städten Sachsens – darunter Leipzig, Dresden und Chemnitz. Auch außerhalb urbaner Zentren wie in Görlitz sind Cannabis-Clubs aktiv oder im Aufbau.
Die Vereine dürfen laut Gesetz höchstens 500 Mitglieder aufnehmen und unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Dazu gehören unter anderem genaue Dokumentationspflichten, Auflagen beim Anbau, dem Zugang zum Vereinsgelände sowie zur Weitergabe von Cannabis an Mitglieder.
Seit dem 1. April 2024 ist in Deutschland der private Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlaubt – die sogenannte Teillegalisierung. Der gemeinschaftliche Anbau in Vereinen ist ein ergänzender Bestandteil dieser Reform.
Die Einführung des Gesetzes durch die frühere Ampel-Bundesregierung bleibt politisch jedoch umstritten. Die aktuelle Koalition aus CDU, CSU und SPD hat angekündigt, im Herbst 2025 eine „ergebnisoffene Evaluierung“ der Gesetzeslage vorzunehmen.
Ob das aktuelle Modell Bestand haben wird, hängt somit auch von den Ergebnissen dieser Überprüfung ab. Bis dahin bleibt der Cannabis-Anbau in Clubs legal – unter klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen.