Mi., 01.07.2026 , 10:31 Uhr

Polizei wirft Jugendlichen mehrere Straftaten in Leipzig vor.

16-Jähriger nach Vorwürfen in U-Haft

Ein 16-Jähriger sitzt nach mehreren Vorwürfen in Untersuchungshaft. Die Bundespolizei ermittelt zu Bedrohungen, Angriffen und weiteren Taten.

Leipzig – Ein 16-jähriger Jugendlicher ist nach mehreren mutmaßlichen Straftaten in Leipzig in Untersuchungshaft gekommen. Nach Angaben der Bundespolizei soll der Tatverdächtige in den vergangenen Wochen mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten sein. Die Ermittlungen zu den einzelnen Vorwürfen dauern weiter an.

Dem Jugendlichen wird unter anderem vorgeworfen, mehrere Personen in S-Bahnen bedroht zu haben. In einem weiteren Fall soll er eine Frau körperlich angegriffen und mit Pfefferspray verletzt haben. Darüber hinaus führt die Polizei nach eigenen Angaben weitere Delikte gegen den 16-Jährigen auf. Dazu zählen Bedrohungen, sexuelle Belästigungen sowie schwere Raubdelikte, teils unter Einsatz von Messern.

Ende Juni erschien der Jugendliche zunächst selbst bei der Bundespolizeiinspektion Leipzig, um als Geschädigter Anzeige zu erstatten. Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen konnten die Einsatzkräfte ihn laut Mitteilung jedoch als Tatverdächtigen in einem der bereits bekannten Fälle identifizieren. Diese Tat soll sich rund eine Woche zuvor ereignet haben.

Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der 16-Jährige zunächst entlassen. Unmittelbar vor der Dienststelle kam es anschließend zu einem medizinischen Zwischenfall, nachdem der Jugendliche Tabletten eingenommen hatte. Die Einsatzkräfte griffen ein, nahmen ihn erneut in Gewahrsam und alarmierten den Rettungsdienst. Anschließend wurde er unter polizeilicher Bewachung zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Aufgrund der Schwere der Vorwürfe und der Häufung der Fälle wurde beim Amtsgericht ein Untersuchungshaftbefehl beantragt. Diesem Antrag wurde nach Angaben der Bundespolizei stattgegeben. Der Jugendliche wurde daraufhin in die Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen eingeliefert.

Die weiteren Ermittlungen zu den zugrunde liegenden Straftaten dauern an. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den 16-Jährigen die Unschuldsvermutung.