Dresden - Der Medizinische Dienst Sachsen hat im vergangenen Jahr 175 Behandlungsfehler festgestellt. Insgesamt wurden 646 Verdachtsfälle begutachtet. In 27,1 Prozent der geprüften Fälle bestätigte sich damit ein Behandlungsfehler, wie der Medizinische Dienst mitteilte.
Im Jahr 2024 waren 176 Behandlungsfehler festgestellt worden. Die Zahl der bestätigten Fälle blieb damit nahezu unverändert.
Nicht jeder festgestellte Behandlungsfehler führte nach Einschätzung der Gutachter unmittelbar zu einem gesundheitlichen Schaden. In 18,6 Prozent der untersuchten Fälle wurde ein direkter Zusammenhang zwischen einem Behandlungsfehler und einem entstandenen Gesundheitsschaden festgestellt.
Fehler traten dabei in unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen auf. Das Spektrum reichte von der Allgemeinmedizin über Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Gynäkologie bis hin zur Zahnmedizin.
Sabine Antonioli, Leitende Ärztin beim Medizinischen Dienst Sachsen, betonte die Bedeutung der Gutachten für Betroffene. Die Klärung eines Verdachts könne dabei helfen, das Erlebte zu verarbeiten. Zudem könnten die Gutachten eine Grundlage sein, um gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Nach Angaben des Medizinischen Dienstes bilden die bekannten Fälle allerdings nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehens ab. Viele Behandlungsfehler bleiben demnach unentdeckt.
Ein Grund dafür ist, dass Behandlungsfehler in Deutschland weder zentral erfasst noch systematisch ausgewertet werden. Zudem erkennen Patienten mögliche Fehler nicht immer als solche und erheben deshalb keinen entsprechenden Vorwurf.
Neben den gesundheitlichen Folgen für Betroffene können Behandlungsfehler auch zusätzliche Kosten im Gesundheitssystem verursachen. Nach einem Fehler können beispielsweise weitere Untersuchungen, zusätzliche Eingriffe oder erneute Operationen erforderlich werden.
Hinzu kommen mögliche wirtschaftliche Folgen durch Arbeitsausfälle, Invalidität oder eine spätere Pflegebedürftigkeit.
Wer vermutet, dass bei einer medizinischen Behandlung ein Fehler passiert ist, kann sich an seine Krankenkasse wenden. Diese kann anschließend ein entsprechendes Expertengutachten beim Medizinischen Dienst in Auftrag geben.
Für die betroffenen Patienten entstehen durch eine solche Begutachtung keine Kosten.