Dresden - Der Freistaat Sachsen hat die Verwendung der kommunalen Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ geregelt. Grundlage ist eine Rechtsverordnung, die das Kabinett am 31. März 2026 beschlossen hat. Sie soll festlegen, wie Städte, Gemeinden und Landkreise ihren Anteil aus dem sogenannten Sachsenfonds einsetzen können.
Insgesamt erhält Sachsen nach den vorliegenden Angaben im Zeitraum von 2025 bis 2036 rund 4,83 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. Davon stehen etwa 2,83 Milliarden Euro der kommunalen Ebene zur Verfügung. Die Mittel sollen die Investitionskraft von Städten, Gemeinden und Landkreisen stärken. Die Verordnung regelt unter anderem die Voraussetzungen für Zuweisungen, das Abrechnungsverfahren, die Selbstbeteiligung der Kommunen und die Zuständigkeiten bei der Bewilligung.
Ein Teil der Mittel fließt in klassische Förderbereiche. Rund 1,1 Milliarden Euro sollen über Landesprogramme vergeben werden. Vorgesehen sind nach den Angaben rund 490 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau, weitere rund 490 Millionen Euro für den kommunalen Schulhausbau sowie rund 109 Millionen Euro für den kommunalen Krankenhausbau.
Für den Straßenbau ist ein Budgetierungsverfahren vorgesehen. Demnach gehen 40 Prozent der Mittel an die kreisfreien Städte und 60 Prozent an die Landkreise. Innerhalb der drei kreisfreien Städte sollen Dresden und Leipzig jeweils 16 Prozent erhalten, Chemnitz acht Prozent. Im kreisangehörigen Raum werden die Budgets nach einem festen Schlüssel verteilt, der auch die Netzlängen von Kreis und Gemeindestraßen berücksichtigt. Die Landkreise sollen dazu gemeinsam mit den Kreisverbänden des Sächsischen Städte und Gemeindetages Prioritätenlisten erstellen. Auf dieser Grundlage sollen anschließend Förderanträge gestellt werden.
Bewilligungsbehörde für den kommunalen Straßenbau ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Zugleich sieht die Verordnung vor, dass es in diesem Bereich keine Nachbewilligungen und keine Erhöhungen von Zuwendungen geben soll. Nach Darstellung des Freistaates soll so sichergestellt werden, dass die Budgets planbar bleiben und einzelne Großvorhaben nicht überproportional Mittel binden.
Auch für den Schulbau sind erhebliche Mittel vorgesehen. Nach den Angaben des Freistaates stehen rund 490 Millionen Euro aus dem Sondervermögen über die Förderrichtlinie SchulInfra für den kommunalen Schulhausbau bereit. Zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil ergibt sich daraus ein Investitionsvolumen von rund 817 Millionen Euro. Hinzu kommen laut den Angaben weitere 78 Millionen Euro Fördervolumen für Schulen in freier Trägerschaft sowie ein ergänzender Eigenanteil. Insgesamt wird für den Bereich Schule ein Investitionsvolumen von 948 Millionen Euro genannt. Ergänzt werden soll dies durch die erste Säule des Startchancen-Programms mit bis zu 205 Millionen Euro.
Für Schulträger gelten dabei konkrete Fristen. Bis zum 1. September 2026 sollen die Planungen für vorgesehene Schulbauvorhaben vorangetrieben und die notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Für Anträge bis zu diesem Stichtag stehen den Angaben zufolge zunächst 70 Prozent der für die Schulbauförderung vorgesehenen Summe bereit, das sind 343 Millionen Euro. Ein zweiter Stichtag für die verbleibenden 30 Prozent der Mittel ist der 1. September 2027.
Neben den Fachförderungen sieht die Verordnung auch pauschale Investitionsbudgets für Kommunen vor. Dafür sind weitere rund 1,7 Milliarden Euro eingeplant. Diese Budgets verteilen sich auf insgesamt 13 Einheiten, also auf die drei kreisfreien Städte und zehn Kreisgebiete. Die Mittel können von Kommunen für selbst gewählte Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden. Maßgeblich für die Höhe der einzelnen Budgets ist die Einwohnerzahl. Die Bewilligung soll in drei Tranchen erfolgen: für die Jahre 2026 bis 2028, 2029 bis 2032 sowie 2033 bis 2036, jeweils zu einem Drittel der Gesamtsumme.
Nach den Angaben des Freistaates geht Sachsen bei der Finanzierung zunächst in Vorleistung. Kommunen können demnach jeweils die Mittel abrufen, die sie voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten zur Begleichung von Rechnungen benötigen. Der Freistaat übernimmt anschließend die Abrechnung gegenüber dem Bund. Die Förderverfahren sollen grundsätzlich digitalisiert über das Förderportal des Freistaates Sachsen abgewickelt werden.
Aus der Staatsregierung kommt Unterstützung für die beschlossene Regelung. Infrastrukturministerin Regina Kraushaar erklärte, mit klaren Regeln und verlässlichen Budgets seien die Voraussetzungen geschaffen worden, damit wichtige Vorhaben bei Straßen und Brücken zügig umgesetzt werden könnten. Sozialministerin Petra Köpping verwies darauf, dass allein rund 109 Millionen Euro des kommunalen Anteils in den Krankenhausbau fließen sollen. Kultusminister Conrad Clemens sprach mit Blick auf den Schulbau von einer „Schulbau-Milliarde“ und kündigte einen Modernisierungsschub für Sachsens Schulen an.
Auch aus der Landespolitik wurde der Beschluss begrüßt. Die SPD-Landtagsabgeordneten Sophie Koch und Albrecht Pallas erklärten, der Sachsenfonds solle die Investitionskraft der Kommunen stärken. Für Dresden nannten sie ein frei verfügbares Kommunalbudget von rund 243 Millionen Euro. Zusätzlich verwiesen sie auf den Zugriff der Kommunen auf weitere Förderprogramme für Schulhausbau, Straßen und Brücken sowie Krankenhäuser.
Mit der nun beschlossenen Verordnung ist damit festgelegt, nach welchen Regeln der kommunale Anteil des Sachsenfonds in Sachsen eingesetzt werden soll. Im Mittelpunkt stehen Investitionen in Verkehrswege, Bildungsinfrastruktur, Krankenhäuser und kommunale Vorhaben vor Ort.