In Sachsen sind im vergangenen Jahr 613 Beißvorfälle mit Hunden gemeldet worden. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurden im Freistaat 49 Hunde gehalten, deren Gefährlichkeit aufgrund ihrer Rasse vermutet wurde. Weitere 133 Hunde galten nach einer Einzelfallprüfung als gefährlich. Die Zahl der Verdachtsfälle ist damit gesunken: 2023 waren es noch 72, im Jahr 2022 insgesamt 91 Hunde. Die Zahl der registrierten Beißvorfälle schwankte in den vergangenen Jahren deutlich. 2024 waren 737 Fälle erfasst worden.
Wer einen als gefährlich eingestuften Hund halten möchte, benötigt eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Voraussetzungen sind unter anderem Volljährigkeit, persönliche Zuverlässigkeit, ein Sachkundenachweis, eine besondere Haftpflichtversicherung sowie eine sichere Unterbringung. Gefährliche Hunde müssen grundsätzlich an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Bei American Staffordshire Terriern, Bullterriern, Pitbull Terriern und deren Kreuzungen wird eine Gefährlichkeit zunächst vermutet, sie kann jedoch durch ein Sachverständigengutachten widerlegt werden.