Di, 09.06.2020 , 13:56 Uhr

68 Mio Euro für Kultur und Tourismus

Der Freistaat Sachsen stellt zusätzlich 67,8 Millionen Euro bereit, um den besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Einrichtungen und Akteuren in Kultur und Tourismus zu unterstützen. Außerdem hat die Sächsische Staatsregierung auf ihrer Klausurtagung in Meerane das Aufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt 2021/2022 wieder aufgenommen. Der Haushaltsentwurf soll noch in diesem Jahr dem Sächsischen Landtag vorgelegt werden.

Unterstützung für Kultur und Tourismus

Ein entsprechendes Hilfspaket wurde auf der zweitägigen Klausurtagung des Kabinetts verabschiedet. Kultur- und Tourismusministerin Barbara Klepsch: »In den vergangenen Jahrzehnten haben unzählige mutige und kreative Menschen ein Netz an kulturellen und touristischen Attraktionen aufgebaut, das in seiner Dichte auch bundesweit einmalig ist. Dieses Netz verbindet tausende Sachsen, es wirkt aber weit über Sachsen hinaus und darf auf keinen Fall zerstört werden. Deshalb nehmen wir viel Geld in die Hand, um gemeinsam mit den Akteuren Wege aus der Krise zu finden.«

Konkret sind mehrere Einzelmaßnahmen für Kultur und Tourismus geplant. Den größten Baustein bildet ein umfassendes Paket für freie Kultureinrichtungen, die bislang zu wenig oder gar nicht auf Hilfsprogramme zugreifen konnten. Allein 30 Millionen Euro sind unter anderem für freie Theater, Festivals und kulturelle Vereine vorgesehen. Der Zuschuss beträgt bis 10.000 Euro, in begründeten Einzelfällen können bis zu 50.000 Euro ausgereicht werden.

Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen erhält sieben Millionen Euro. Damit wird unter anderem das Stipendienprogramm »Denkzeit« aufgestockt. Dieses Förderstipendium richtet sich vor allem an freie Künstler, die von den anderen Hilfsprogrammen nicht partizipieren konnten. Damit sollen künstlerische Leistungen eine Anerkennung erhalten. »Künstlerischen Leistungen einen Wert beizumessen, das ist unser Ziel. Und es ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit«, so Klepsch. Pro Antrag werden bis zu 2.000 Euro ausgereicht. Sachsen ist Vorreiter bei dieser Art der Unterstützung.

Neu ist, dass mit dem Programm »Denkzeit Event« auch die Veranstaltungsbranche in den Blick genommen wird. Dafür sind zwei Millionen Euro vorgesehen. Gefördert werden sollen Konzepte und Maßnahmen zur Umsetzung für Veranstaltungsformate in Zeiten von Corona. »Die Politik kann nicht überall Einnahmeverluste ausgleichen. Aber wir können Impulse setzen und Ideen fördern, die uns helfen, diese für Kultur und Tourismus besonders schwere Krise zu überstehen und die für Sachsen charakteristische Vielfalt zu erhalten«, so Kulturministerin Klepsch.

Weitere Finanzhilfen gehen an staatliche Kulturbetriebe wie die Semperoper und die Staatlichen Kunstsammlungen.

Leere Stühle und leere Kassen verzeichneten in diesen Wochen auch die Kinos, in Sachsen gibt es davon rund 90. Für sie wurde gemeinsam mit der Staatskanzlei ein Paket im Umfang von 1,5 Millionen Euro geschnürt. Kinobetreiber mit bis zu fünf Beschäftigten können eine Liquiditätshilfe von bis zu 9.000 Euro beantragen, Betreiber mit mehr als fünf Beschäftigten bis zu 15.000 Euro. Die Abwicklung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank. Mit jeweils 1,5 Millionen Euro werden zudem sächsische Filmprojekte und lokale Medien bezuschusst.

Wenngleich inzwischen wieder Touristen nach Sachsen kommen, verzeichnet die Branche enorme Verluste. Der Freistaat steuert dagegen und unterstützt den Tourismus mit zusätzlich fünf Millionen Euro. So werden zum Beispiel 2,9 Millionen Euro an die acht Tourismusregionen ausgereicht, um Projekte und Ideen für die Zeit nach Corona voranzubringen. Eine Millionen Euro werden investiert, um die Aufmerksamkeit für die sächsischen UNESCO-Welterbestätten zu steigern. Weitere 900.000 Euro gehen in eine Werbekampagne für Urlaub in Sachsen und zusätzlich 200.000 Euro für den sächsischen Auftritt im Rahmen der Internationalen Tourismusbörse (ITB) 2021 und 2022.

»Urlaub in Deutschland steht dieses Jahr bei vielen Bürgern im Fokus. Wir müssen alles dafür tun, um möglichst Viele für Urlaub in Sachsen zu begeistern. Wir ziehen dabei an einem Strang mit unseren Tourismusanbietern und Gastronomen«, so die Ministerin.

Aufstellung zum Doppelhaushalt 2021/2022

Die Sächsische Staatsregierung hat auf ihrer Klausurtagung in Meerane das Aufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt 2021/2022 wieder aufgenommen. Wegen der COVID-19-Pandemie waren die Haushaltsberatungen im März 2020 zunächst ausgesetzt worden. Der Haushaltsentwurf soll noch in diesem Jahr dem Sächsischen Landtag vorgelegt werden.

Die Rahmenbedingungen für den kommenden Doppelhaushalt 2021/2022 haben sich durch die Folgen der COVID-19-Pandemie, aber auch durch absehbar zurückgehende EU-Fördermittel deutlich verändert. »Insgesamt stehen uns pro Jahr nach derzeitigem Stand Haushaltsmittel von rund 20,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Dabei müssen wir bedenken, dass wir die Steuerausfälle mit Schulden kompensieren«, so Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann. Daher sei ein Überprüfen der Ausgaben und das kluge Setzen von Prioritäten zwingend erforderlich. »Ich appelliere hier an alle Fachressorts, langfristig und vor allem sorgfältig zu planen. Ab 2023 müssen wir die aufgenommenen Schulden tilgen. Das gilt es schon jetzt vorzubereiten«, betonte Vorjohann. Und man weiß noch längst nicht, wie schnell sich die konjunkturelle Lage und damit die Steuereinnahmen wieder erholen werden.

Das Kabinett hat sich deshalb auf seiner Klausur auf wesentliche Eckpfeiler für die Haushaltsaufstellung und weitere Verfahrensschritte verständigt. Nach der nächsten Steuerschätzung Anfang September 2020 wird eine weitere Haushaltsklausur stattfinden. Die Zahl der Personalstellen soll grundsätzlich nicht erhöht werden, von Ausnahmen in Schwerpunktbereichen abgesehen. Eine Nettotilgung erfolgt in den Jahren 2021 und 2022 nicht.

Handlungsfähig in dieser Größenordnung ist man nur, weil zügig nach Ausbruch der Pandemie bereits Anfang April 2020 ein Nachtragshaushalt verabschiedet und der Coronabewältigungsfonds Sachsen eingerichtet wurden. Dabei ist auch von der in der Sächsischen Verfassung verankerten Möglichkeit zur Aufnahme von Krediten in Notsituationen Gebrauch gemacht worden. »Mit dem Coronabewältigungsfonds können wir die absehbar drastischen Steuerausfälle kompensieren und die zusätzlichen Ausgaben für Maßnahmen zur Pandemiebewältigung finanzieren«, so Vorjohann. Aber auch hier gelte Augenmaß, denn es sei nur geliehenes Geld zu Lasten kommender Haushalte.

Bei der Ausgestaltung des neuen Doppelhaushalts wird die Staatsregierung auch darauf achten, die zahlreichen Maßnahmen und Programme des Bundes und der EU zielgerichtet für Sachsen zu nutzen und finanziell so zu ergänzen, dass sie für den Freistaat eine möglichst hohe Wirkung entfalten. »Ich bin optimistisch, dass jetzt alle an einem Strang ziehen und wir trotz des aktuell schwierigen Umfelds einen soliden und zugleich wirkungsvollen Doppelhaushalt aufstellen können«, sagte Vorjohann abschließend.

(Quelle: Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen)

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