Sa, 16.05.2020 , 18:25 Uhr

Ab 18. Mai eingeschränkte Schulbesuchspflicht

Sachsen- Ab Montag 18.05. gilt eine eingeschränkte Schulbesuchspflicht für Schülerinnen und Schüler im Primarbereich!

Elternbrief des Kultusministeriums zum Download

Aufgrund eines aktuellen Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Leipzig, wird die Schulbesuchspflicht an Grundschulen und dem Primarbereich der Förderschulen bis 5. Juni eingeschränkt.

Was bedeutet das?

Die Schulpflicht besteht weiter.

Neu ist: Ab Montag können die Eltern selbst entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen.

> Die Eltern werden gebeten per Post oder E-Mail der Grundschule formlos mitzuteilen, wenn ihr Kind die Schulpflicht zu Hause erfüllt.

Das Kultusministerium und die kommunalen Träger von Kindertageseinrichtungen und Schulen sind sich einig, dass an dem bekannten Konzept des eingeschränkten Regelbetriebes ab 18. Mai in Kitas und Grundschulen festgehalten wird.

> Alle Eltern haben ab Montag wieder einen Anspruch auf Betreuung für ihre Kinder in der Kita und Kindertagespflege. Auch die Grundschüler können wieder zur Schule gehen.

»Ich bedauere, dass die Richter die Unterschiede in der Entwicklung und Einsichtsfähigkeit zwischen Kindern und Jugendlichen nicht hinreichend gewürdigt haben. Dennoch respektieren wir den Beschluss und werden die Schulbesuchspflicht für Schülerinnen und Schüler im Primarbereich vorerst aussetzen. Eltern können freiwillig darüber befinden, ob ihr Kind die Schule besucht oder nicht. Dessen ungeachtet werden wir den Beschluss beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht anfechten. Unser Konzept der Wiedereröffnung der Kindertagesbetreuung, der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen im Freistaat Sachsen ist ein geeigneter Weg, um den Infektionsschutz altersangemessen umzusetzen. Wir kommen damit dem verbrieften Recht der Teilhabe und Bildung der Kinder nach. Ich verstehe, dass die Umsetzung für pädagogische Fachkräfte in Kitas, für Lehrerinnen und Lehrer eine enorme organisatorische und personelle Herausforderung bedeutet. Ich verstehe auch die Gewerkschaften, die die Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer überfordert sehen. Aber wir dürfen vor allem nicht die Kinder vergessen. Unsere Antwort darauf ist das Konzept für den eingeschränkten Regelbetrieb«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Weitere Informationen finden Sie im Blog des Kultusministeriums: www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/05/16/schulen-und-kitas-starten-am-montag.

(Quelle: Kultusministerium Sachsen)

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