Berlin - Zum August 2026 treten in Deutschland mehrere gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Sie betreffen unter anderem die Betreuung von Grundschulkindern, den Umgang mit KI-generierten Inhalten und die Anforderungen an Verpackungen. Daneben gelten seit Juli bereits Änderungen in den Bereichen Infrastruktur, Gesundheit, Luftverkehr, Gewerbe und Energie.
Vom 1. August 2026 an haben Kinder der ersten Klassenstufe einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Der Anspruch wird anschließend schrittweise auf weitere Klassenstufen ausgeweitet. Ab August 2029 soll er für alle Grundschulkinder der ersten vier Klassen gelten.
Auch während der Schulferien können Angebote der Jugendarbeit von öffentlichen oder anerkannten freien Trägern den Betreuungsanspruch erfüllen. Die Regelung soll Familien bei der Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung unterstützen.
Ab dem 2. August 2026 gelten weitere Teile der europäischen KI-Verordnung. Anbieter bestimmter KI-Systeme müssen unter anderem dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte maschinenlesbar erkannt werden können.
Kennzeichnungspflichten betreffen insbesondere sogenannte Deepfakes und bestimmte KI-generierte Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse. Für redaktionell geprüfte Texte mit klarer menschlicher Verantwortung sieht die Verordnung Ausnahmen vor. Auch Nutzer von Chatbots müssen grundsätzlich darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System kommunizieren.
Nach Angaben der Bundesregierung ist die Bundesnetzagentur im Rahmen des deutschen Durchführungsgesetzes als zentrale Koordinierungsstelle vorgesehen. Verstöße gegen die Vorgaben können mit Geldbußen geahndet werden.
Von Mitte August an gelten weite Teile der neuen europäischen Verpackungsverordnung. Hersteller und Händler sollen Verpackungsabfälle stärker vermeiden und die Wiederverwertbarkeit von Verpackungen verbessern.
Schwer recycelbare Kunststoffe und gefährliche Stoffe sollen künftig weniger eingesetzt werden. Die Vorgaben betreffen beispielsweise Lebensmittelverpackungen, Versandmaterialien und Becher für Getränke zum Mitnehmen.
Teile des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes sind bereits Ende Juli in Kraft getreten. Es soll Planungs- und Genehmigungsverfahren für wichtige Vorhaben bei Schienen, Straßen, Brücken und Wasserstraßen beschleunigen. Priorisierte Projekte sollen dadurch schneller umgesetzt werden können.
Ebenfalls seit Ende Juli gelten wesentliche Neuregelungen zur Gebäudemodernisierung. Nach Darstellung der Bundesregierung sollen sie klimafreundliches Heizen fördern und Eigentümern mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnik geben.
Seit Juli können Apotheken zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen übernehmen. Dazu zählen nach Angaben der Bundesregierung weitere Impfangebote, Blutentnahmen für diagnostische Zwecke und Schnelltests auf bestimmte Krankheitserreger.
Die erweiterten Möglichkeiten sollen die Prävention stärken und die medizinische Versorgung ergänzen. Welche Leistungen eine Apotheke konkret anbietet, kann sich vor Ort unterscheiden.
Seit dem 23. Juli ist außerdem ein Gesetz zur digitalen Fluggastabfertigung in Kraft. Reisende sollen freiwillig einen biometrischen Abgleich nutzen können, um verschiedene Kontrollpunkte am Flughafen kontaktlos zu passieren.
Damit sollen Wartezeiten verkürzt und Abläufe bis zum Boarding vereinfacht werden. Die Nutzung bleibt nach den Angaben der Bundesregierung freiwillig.
Seit dem 24. Juli entfällt die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Makler. Weitere Änderungen betreffen erlaubnispflichtige Gewerbe und die Pflicht von Schornsteinfegern, bestimmte Heizungslabel anzubringen.
Die einzelnen Bestandteile des Gesetzes zum Bürokratierückbau treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. Die Bundesregierung erwartet dadurch Entlastungen für Unternehmen.
Bereits seit dem 22. Juli gilt das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz. Es soll gewährleisten, dass auch künftig genügend flexible Kapazitäten auf dem deutschen Strommarkt zur Verfügung stehen.
Ziel ist es, die Versorgungssicherheit auch bei einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien zu erhalten.
Das neue Recht auf Reparatur gehört zwar zum aktuellen Gesetzespaket, gilt für Kaufverträge jedoch erst ab dem 31. Juli 2027. Hersteller sollen dann verpflichtet werden, bestimmte Elektrogeräte auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungsfrist zu reparieren.
Die Regelung soll dazu beitragen, Elektroschrott zu vermeiden und Produkte länger nutzbar zu machen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher entsteht daraus im August 2026 noch kein neuer Reparaturanspruch.