Luis M. war ausreisepflichtig. Gleichzeitig hatte der Venezolaner in Leipzig einen unbefristeten Vollzeitjob. Trotzdem wurde er abgeschoben.
Dabei hatte sich Sachsen darauf verständigt, ausreisepflichtige Menschen mit fester Erwerbstätigkeit möglichst nicht prioritär abzuschieben. Im Fall von Luis M. kam es nun offenbar zu einem Fehler zwischen den beteiligten Behörden.
Auf Nachfrage von Sachsen Fernsehen räumt die Stadt Leipzig den Fehler erstmals ein. Der Ausländerbehörde sei das unbefristete Beschäftigungsverhältnis von Luis M. bekannt gewesen. Entsprechende Informationen hätten unter anderem aus seinem Arbeitsvertrag, seiner Duldungsbescheinigung und den Unterlagen zur Beschäftigungserlaubnis vorgelegen.
Bei der Übermittlung der Informationen an die für die Abschiebung zuständige Landesdirektion Sachsen wurde das Arbeitsverhältnis jedoch nicht zutreffend angegeben. Die Stadt Leipzig bestätigt gegenüber Sachsen Fernsehen ausdrücklich, dass es im konkreten Fall zu einer „fehlerhaften Angabe“ gekommen sei.
Die Landesdirektion hatte zuvor erklärt, ihr sei die Erwerbstätigkeit von Luis M. zum Zeitpunkt seiner Rückführung nicht bekannt gewesen. Das sei vor dem Hintergrund der fehlerhaften Übermittlung nachvollziehbar, erklärt nun die Stadt Leipzig.
Ob die bekannte Vollzeitbeschäftigung tatsächlich dazu geführt hätte, dass Luis M. nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschoben worden wäre, lässt die Stadt allerdings offen. Darüber müsse die Landesdirektion Sachsen als zuständige Behörde für die Vorbereitung und Durchführung der Abschiebung entscheiden.
Die Stadt Leipzig hat nach eigenen Angaben die internen Verfahrens- und Kommunikationsprozesse überprüft und angepasst. Zudem wolle man, wie der Sprecher der Stadt Leipzig Matthias Haßberg Sachsen Fernsehen Reporter Jonas Juckeland am Freitagvormittag telefonisch mitteilte, gemeinsam mit dem Innenministerium den Fehler in diesem konkreten Fall wiedergutmachen und Luis M. zurück nach Deutschland holen. Eine schriftliche Bestätigung seitens der Stadt liegt Sachsen Fernsehen nicht vor.
Das dürfte seinen Arbeitgeber Ralph Hack von der Leipziger Kaffeerösterei „Ganos“ freuen. Er hatte sich nach der Abschiebung offensiv für die Rückkehr seines Mitarbeiters eingesetzt und Belege für dessen Beschäftigung vorgelegt.