Di, 09.01.2018 , 16:57 Uhr

Abschiebehaftanstalt soll im Mai eröffnet werden

Dresden - Ein Gesetzentwurf der Sächsischen Staatsregierung, der den Vollzug von Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft im Freistaat dauerhaft regeln soll, wird nun in den Landtag eingebracht. Es soll verhindert werden, dass Asylbewerber bei drohender Abschiebung untertauchen. In der ersten Kabinettssitzung im neuen Jahr informierte Innenminister Roland Wöller über Zwangsmaßnahmen und den Stand beim Bau der neuen Haftanstalt in Dresden.

Die Inbetriebnahme der mehr als neun Millionen Euro teuren Abschiebehaftanstalt auf der Hamburger Straße in Dresden ist für den Sommer 2018 geplant. Das gab Innenminister Roland Wöller am Dienstag bekannt. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur dauerhaften Regelung des Ausreisegewahrsams und der Abschiebehaft wird nun in den Landtag eingebracht. Immer wieder kämen Asylbewerber ihrer Ausreisepflicht nicht nach. Genau das soll mit dem neuen Gesetz und der zentralen Einrichtung in Dresden verhindert werden. In dem Gebäude werden deshalb Räumlichkeiten für insgesamt 58 Plätze geschaffen.
Das Innenministerium rechnet mit einem Personalbedarf von insgesamt 62 Mitarbeitern. Langfristig sollen soll das Personal in einem speziellen Lehrgang ausgebildet werden. Derzeit leben allein in Sachsen etwa 10.000 ausreisepflichtige Personen. Nach einer Entscheidung eines Richters dürfen sie bis zu zehn Tage in Gewahrsam oder bis zu sechs Monate in Haft genommen werden. Ob die Einrichtung zukünftig erweitert werden könne, müsse laut dem Innenminister noch geprüft werden. Der neue Gesetzentwurf soll die Einzelheiten der Unterbringung und Versorgung der abgelehnten Asylbewerber bis zu ihrer Rückführung in ihr Heimatland regeln. Zudem soll er das bisher geltende „Ausreisegewahrsamsgesetz“ ablösen, das nur bis 2019 gültig ist.

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