Fr, 13.03.2020 , 16:44 Uhr

Änderung am Uniklinikum - z.B. Besuchsverbote

den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (Telefon 116 117)  kontaktieren. In einem persönlichen Gespräch lässt sich am besten klären, welche Vorgehensweise sinnvoll ist.

Bei Personen, bei denen der Coronavirus nachgewiesen wurde, gelten ausnahmslos die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie die Anordnungen des zuständigen Gesundheitsamts. Das heißt, die Infizierten stehen mindestens für den Zeitraum von 14 Tagen in häuslicher Quarantäne. Ob und wann diese aufgehoben wird, entscheidet ausschließlich das Gesundheitsamt

Weitere Informationen
https://www.uniklinikum-dresden.de/de/startseite_kollektionen/informationen-zum-corona-virus

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