Berlin/Dresden – Eine AfD-Mitgliedschaft führt nicht automatisch zur Ablehnung im öffentlichen Dienst. Auch nach der viel diskutierten Ankündigung aus Rheinland-Pfalz, Bewerbern mit AfD-Parteibuch den Zugang zum Staatsdienst zu verwehren, bleibt es bundesweit bei Einzelfallprüfungen. Das zeigt eine Abfrage unter mehreren Landesregierungen durch die Deutsche Presse-Agentur.
In Rheinland-Pfalz war zunächst der Eindruck entstanden, es solle eine pauschale Zugangssperre für AfD-Mitglieder geben. Inzwischen stellte die Landesregierung klar, dass es keine automatische Ablehnung geben werde – vielmehr sollen Zweifel an der Verfassungstreue im Einzelfall geklärt werden.
Sachsen setzt auf klare Verfassungsbindung – ohne Parteiabfrage
Auch in Sachsen bleibt es bei Einzelfallentscheidungen. Innenminister Armin Schuster (CDU) betonte, es gebe keine systematische Abfrage der Parteimitgliedschaft unter Beamten. Gleichwohl sei die Verfassungstreue eine Grundvoraussetzung für die Übernahme in den Staatsdienst: „Wer Beamter werden will, muss jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen und darf keiner extremistischen Organisation angehören.“
Da die AfD in Sachsen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft ist, könnten Parteimitglieder bei ihrer Bewerbung erhebliche Hürden zu überwinden haben. Es gebe aber keinen Automatismus, so Schuster: „Die Zugehörigkeit zu einer rechtsextrem eingestuften Partei begründet relevante Zweifel, die in jedem Einzelfall zu prüfen sind.“
Bundeseinheitliches Vorgehen soll erarbeitet werden
Die Innenministerkonferenz (IMK) arbeitet derzeit an einer einheitlichen Linie. Eine Arbeitsgruppe soll Kriterien für ein rechtssicheres Verfahren festlegen – insbesondere für den Fall, dass die bundesweite Einstufung der AfD als rechtsextremistisch endgültig bestätigt wird. Derzeit ist eine Klage der Partei gegen die Einstufung vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängig.
Unterschiedliche Verfahren in den Ländern
Einige Bundesländer gehen bereits weiter:
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betont jedoch: Auch hier gilt die Einzelfallprüfung – eine bloße Parteimitgliedschaft reiche nicht für eine Ablehnung.