So., 02.08.2026 , 15:24 Uhr

Angriff auf Matthias Ecke: Prozess weiter offen

Mehr als zwei Jahre nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke ist weiterhin unklar, wann der Prozess gegen drei beschuldigte junge Männer beginnt. Nach Angaben des Amtsgerichts Dresden bemüht sich der zuständige Richter derzeit darum, mögliche Verhandlungstermine mit den Verteidigern abzustimmen.

Politiker beim Plakatieren attackiert

Ecke war am Abend des 3. Mai 2024 beim Aufhängen von Wahlplakaten für die Europawahl in Dresden angegriffen und schwer verletzt worden. Er erlitt unter anderem einen Bruch des Jochbeins und der Augenhöhle. Die mutmaßlichen Täter, die damals 17 Jahre alt waren, sollen kurz darauf auch einen Grünen-Politiker angegriffen haben, der in der Nähe Wahlplakate anbrachte. Der Fall sorgte bundesweit und international für Aufmerksamkeit.

Drei junge Männer angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Dresden erhob im Januar 2025 Anklage gegen drei junge Männer. Zwei Beschuldigten wird gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen vorgeworfen. Der dritte soll Beihilfe geleistet haben. Nach damaligen Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Sachsen wurde mindestens einer der Tatverdächtigen dem rechten Spektrum zugerechnet.

Richterwechsel verzögert das Verfahren

Ein Grund für den bislang ausgebliebenen Prozessbeginn ist ein Zuständigkeitswechsel am Amtsgericht. Die zunächst mit dem Verfahren betraute Jugendrichterin hatte mehrere Monate lang keinen Verhandlungstermin festgelegt. Im November 2025 übernahm ein anderer Jugendrichter den Fall. Anschließend musste zunächst das Landgericht Dresden über eine Beschwerde entscheiden. Das Amtsgericht hatte Ecke nicht als Nebenkläger zugelassen. Seine Anwältin ging dagegen vor, das Landgericht wies die Beschwerde jedoch zurück. Seit Ende Mai liegen die Akten wieder beim zuständigen Jugendrichter.

Keine feste Frist für den Prozessbeginn

Eine gesetzliche Frist für die Festlegung der Verhandlungstermine gibt es nach Angaben des Gerichts nicht. Im Jugendstrafrecht spielt jedoch der Erziehungsgedanke eine zentrale Rolle. Eine mögliche Strafe sollte deshalb grundsätzlich nicht in zu großem zeitlichem Abstand zur Tat verhängt werden. Da die Beschuldigten zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt waren, wird der Fall vor dem Jugendschöffengericht verhandelt. Der Prozess wird daher nicht öffentlich stattfinden.