Dresden - Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat im Zusammenhang mit dem versuchten Brandanschlag auf eine geplante Asylunterkunft in Dresden-Klotzsche Anklage gegen eine mutmaßliche Unterstützerin erhoben.
Wie die Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) mitteilt, wurde gegen eine 43-jährige deutsche Angeschuldigte Anklage wegen Beihilfe zur versuchten Brandstiftung vor dem Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – erhoben. Der Vorwurf: Sie soll den rechtskräftig verurteilten 45-jährigen Haupttäter in dessen Tatentschluss bestärkt haben.
Der Angriff galt einer ehemaligen Schule in der Alexander-Herzen-Straße, die zur Unterbringung von Asylbewerbern vorgesehen war. Aus ausländerfeindlichen Motiven habe die Frau laut Ermittlungen gezielt darauf hingewirkt, den Anschlag zu ermöglichen – mit dem Ziel, die Nutzung der Immobilie als Unterkunft zu verhindern.
Der Haupttäter war bereits am 26. Juni 2025 vom Landgericht Dresden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Neben der versuchten Brandstiftung wurde er auch wegen dreifacher Wahlfälschung schuldig gesprochen. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 41.153,22 Euro an.
Das Verfahren gegen die nun angeklagte Unterstützerin basiert auf den Erkenntnissen desselben Ermittlungsverfahrens, das die Generalstaatsanwaltschaft Dresden im September 2024 übernommen hatte. In Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Sachsen, insbesondere der Soko Rex, wurde die Aufklärung des Falles beschleunigt abgeschlossen.
Die Behörden werten den Vorgang als weiteres Beispiel für rechtsextrem motivierte Angriffe auf Geflüchtetenunterkünfte – und für das Wirken von Unterstützern im Hintergrund. Ob es zu einer Hauptverhandlung kommt, entscheidet nun das Amtsgericht Dresden.