Do., 09.04.2026 , 14:31 Uhr

20-Jähriger soll als Geldabholer Teil einer Bande gewesen sein

Anklage nach Schockanruf-Betrug erhoben

Nach mutmaßlichem Schockanruf-Betrug hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage erhoben. Ein 20-Jähriger soll an mehreren Taten beteiligt gewesen sein.

Dresden - Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 20-jährigen polnischen Staatsangehörigen zum Landgericht Dresden erhoben. Die Jugendkammer soll über den Fall entscheiden. Dem Beschuldigten wird gewerbs- und bandenmäßiger Betrug in sechs Fällen sowie ein versuchter Betrug vorgeworfen.

Taten in mehreren Städten

Nach Angaben der Ermittler soll der Beschuldigte zwischen Juni und September 2025 als sogenannter Geldabholer für eine auf Schockanrufe spezialisierte Bande tätig gewesen sein. Die mutmaßlichen Taten sollen sich unter anderem in Dresden, Plauen, Bühl, Schüttorf sowie Nienhagen ereignet haben.

Insgesamt soll er Bargeld und Schmuck im Wert von rund 634.000 Euro bei älteren Menschen entgegengenommen haben. Die Geschädigten waren den Angaben zufolge zwischen 79 und 92 Jahre alt.

Vorgehen der Täter

Den Ermittlungen zufolge erhielten die Betroffenen zuvor Anrufe von weiteren mutmaßlichen Bandenmitgliedern. Diese sollen sich als Polizisten oder Ärzte ausgegeben und Notlagen oder Unglücksfälle vorgetäuscht haben. Ziel sei es gewesen, die Angerufenen zur Übergabe von Bargeld und Wertgegenständen zu bewegen.

In einem Fall in Dresden erkannte eine 85-jährige Frau den Betrugsversuch und beendete das Telefonat. Der Beschuldigte soll sich zu diesem Zeitpunkt bereits in der Nähe aufgehalten haben, um die Wertgegenstände entgegenzunehmen.

Festnahme in Plauen

Der 20-Jährige wurde am 26. September 2025 in Plauen unmittelbar nach einer Geldübergabe festgenommen. Dabei soll er im Besitz der Tatbeute gewesen sein.

Seitdem befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist er bislang nicht vorbestraft und hat teilweise gestanden.

Entscheidung über Hauptverfahren steht aus

Das Landgericht Dresden muss nun entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zugelassen wird.