Fr., 21.11.2025 , 11:10 Uhr

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen 54-Jährigen

Anklage wegen Kindesmissbrauchs in Heidenau

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat einen 54-Jährigen wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung angeklagt. Der Mann sitzt seit Februar in U-Haft.

Dresden - Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 54-jährigen Deutschen erhoben. Die Anklageschrift wurde zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – eingereicht. Dem Mann werden mehrere schwere Sexualdelikte zur Last gelegt, darunter der Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Vergewaltigung.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte in den Jahren 2023 und 2024 ein zu den Tatzeiten neun bzw. zehnjähriges Mädchen in neun Fällen missbraucht haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, zwischen 2013 und 2018 ein damals drei bis achtjähriges Mädchen in fünf Fällen sexuell missbraucht zu haben. Die Taten sollen sich jeweils in seiner Wohnung in Heidenau ereignet haben.

Weiterhin wird dem 54-Jährigen zur Last gelegt, zwischen 2022 und 2024 eine an einer geistigen Behinderung leidende Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren in insgesamt 15 Fällen vergewaltigt zu haben. Diese Übergriffe sollen in seiner Wohnung oder in der Wohnung der Geschädigten in Heidenau stattgefunden haben. Alle drei Betroffenen stammen laut Ermittlungen aus der Nachbarschaft des Beschuldigten.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Mann bei einigen der Taten eine narkotisierende Flüssigkeit eingesetzt haben, um die Opfer zu sedieren. Dadurch habe er die Geschädigten teilweise in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder sogar des Todes gebracht.

Der Beschuldigte wurde am 13. Februar 2025 aufgrund eines Haftbefehls festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist nicht vorbestraft und hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen eingelassen.

Das Landgericht Dresden prüft nun die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch aus und wird vom Gericht festgelegt.