Dresden - Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 47-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Mann werden unter anderem drei Fälle der Vergewaltigung sowie vier Fälle der sexuellen Nötigung vorgeworfen. Der Beschuldigte befindet sich seit Februar 2026 in Untersuchungshaft.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage muss nun das Landgericht Dresden entscheiden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der 47-Jährige zwischen Anfang 2009 und Dezember 2025 seine langjährige Lebensgefährtin in Großenhain mehrfach sexuell missbraucht haben.
Die heute 49-jährige Frau soll sowohl in der gemeinsamen Wohnung als auch in einer gemeinsam genutzten Gartenlaube betroffen gewesen sein. Laut Anklage soll der Beschuldigte ihr Betäubungsmittel und Alkohol verabreicht und sie dadurch sediert haben.
In diesem Zustand soll er die Frau in drei Fällen vergewaltigt und in vier weiteren Fällen sexuell missbraucht haben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte einen Teil der mutmaßlichen Taten außerdem gefilmt haben. Die entstandenen Aufnahmen soll er anschließend an Dritte weitergegeben haben.
Die Frau selbst soll von den mutmaßlichen Übergriffen zunächst nichts mitbekommen haben. Nachdem die Vorwürfe bekannt geworden waren, trennte sie sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft von ihrem langjährigen Lebenspartner.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war laut Staatsanwaltschaft eine Mitteilung der Redaktion „STRG_F“ des Norddeutschen Rundfunks.
Das Verfahren war zunächst bei der Staatsanwaltschaft Verden (Aller) geführt worden. Ende Januar 2026 wurde es an die Staatsanwaltschaft Dresden übersandt und dort übernommen.
Auf Antrag der Dresdner Staatsanwaltschaft erließ der zuständige Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden am 18. Februar 2026 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Einen Tag später wurde der Mann festgenommen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der 47-Jährige nicht vorbestraft. Zu den Tatvorwürfen habe er bislang keine Angaben gemacht.
Als nächster Schritt prüft das Landgericht Dresden die Anklage. Erst wenn das Gericht das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zulässt, kommt es zu einer Hauptverhandlung.