Dresden - Am 14. Februar 2025 erhalten rund 34.200 sächsische Viertklässlerinnen und Viertklässler ihre Bildungsempfehlung, die den weiteren Bildungsweg nach der Grundschule weist. Mit diesem Dokument können Eltern ihre Kinder bis zum 7. März 2025 an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl anmelden. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere in den Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig nicht jeder Aufnahmewunsch erfüllt werden kann, da einige Oberschulen und Gymnasien erfahrungsgemäß stark nachgefragt sind.
Dr. Thomas Trousil, Vizepräsident des Landesamtes für Schule und Bildung, betont die Bedeutung dieser Phase: „Für unsere Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen und ihre Eltern ist der Erhalt der Bildungsempfehlung natürlich ein Meilenstein in der Schullaufbahn. Die Entscheidung, eine Oberschule oder ein Gymnasium zu finden, das den individuellen Interessen und Stärken entspricht, ist ein bedeutsamer Prozess. Ich drücke allen sächsischen Viertklässlerinnen und Viertklässlern die Daumen.“
Das Landesamt für Schule und Bildung empfiehlt daher, sich nicht nur auf eine Wunschschule zu konzentrieren, sondern auch mögliche Zweit- und Drittwunschschulen in Betracht zu ziehen und diese bei der Anmeldung anzugeben. Zudem sollten Eltern die Informationen auf den Webseiten der einzelnen Schulen beachten, da dort relevante Hinweise zu Anmeldeterminen und -verfahren bereitgestellt werden.
Hintergrundinformationen:
Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn die Schülerin oder der Schüler in der Halbjahresinformation der Klassenstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht hat und keines dieser Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet wurde.
Eltern von Schülerinnen und Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, die dennoch ein Gymnasium besuchen möchten, können ebenfalls bis zum 7. März 2025 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes an einem Gymnasium ihrer Wahl stellen. In diesem Fall ist die Teilnahme an einer schriftlichen Leistungserhebung sowie einem Beratungsgespräch verpflichtend. Die genauen Termine werden den Eltern bei der Anmeldung mitgeteilt.
Es ist ratsam, frühzeitig mit den Schulen Kontakt aufzunehmen und die jeweiligen Anmeldeverfahren genau zu beachten, um einen reibungslosen Übergang in die weiterführende Schule zu gewährleisten.