Mi, 25.03.2020 , 11:37 Uhr

Anzeigen zur Beschäftigung Schwerbehinderter bis Juni möglich

Sachsen - Arbeitgeber können Anzeigen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis zum 30. Juni 2020 erstatten. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.

Aktuell sind Arbeitgeber aufgrund COVID-19 mit einer Vielzahl unterschiedlicher Probleme beschäftigt. Diese Widrigkeiten erschweren auch die fristgerechte Erstattung der Anzeige und Zahlung der Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Integrations- und Inklusionsämter möchten Arbeitgeber in der aktuellen Ausnahmesituation unterstützen und akzeptieren daher, dass Anzeigen für das Anzeigenjahr 2019 auch nach dem 31. März 2020 bis spätestens 30. Juni 2020 abgegeben werden. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.
Das bedeutet konkret, dass die BA bis zu diesem Zeitpunkt keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer verspäteten Abgabe einleiten wird und die Integrationsund Inklusionsämter für die Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 keine Säumniszuschläge erheben werden. Die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen wird dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Quelle: Agentur für Arbeit Dresden

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