Prag/Brünn/Dresden/Moritzburg - Die regelmäßigen Ausstellungen zum Kultfilm „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“ auf Schloss Moritzburg beschäftigen die Gerichte in Tschechien. Hintergrund ist eine Klage von Josef Abrham junior, dem Sohn der verstorbenen Schauspielerin Libuse Safrankova. Sie spielte in dem Märchenfilm die Hauptrolle des Aschenbrödels.
Abrham junior klagt gegen die Staatliche Schlösserverwaltung Sachsens. Nach Angaben aus Gerichtsdokumenten sieht er seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Grund dafür seien Fotografien und Gegenstände aus dem Privat- und Berufsleben seiner Mutter, die ohne Zustimmung ausgestellt worden sein sollen.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht derzeit vor allem die Frage, welches Land für den Fall zuständig ist. Das Oberste Gericht mit Sitz im tschechischen Brünn entschied, dass deutsche Gerichte zuständig seien. Der Fall wurde daraufhin an ein Prager Bezirksgericht zurückverwiesen.
Die Kläger wandten sich anschließend an das tschechische Verfassungsgericht. Dieses entschied nun jedoch, dass es noch nicht für den Fall zuständig sei. Zunächst müssten alle vorherigen Instanzen ausgeschöpft werden. Eine endgültige Entscheidung in dem Rechtsstreit steht damit weiter aus.
Libuse Safrankova lebte von 1953 bis 2021 und wurde durch ihre Rolle in „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“ besonders bekannt. In der DEFA-Koproduktion gewinnt Aschenbrödel mithilfe von drei Zaubernüssen die Zuneigung des Prinzen, gespielt von Pavel Travnicek.
Der Märchenfilm gehört seit vielen Jahren zum festen Bestandteil des Weihnachtsprogramms im deutschen Fernsehen. Auch für Sachsen hat der Film eine besondere Bedeutung: Einer der Drehorte war das Barockschloss Moritzburg nordwestlich von Dresden. Dort finden regelmäßig Ausstellungen rund um den Kultfilm statt.
Ob und in welchem Umfang die gezeigten Fotografien und Requisiten Persönlichkeitsrechte verletzen könnten, ist bislang nicht abschließend geklärt. Zunächst muss entschieden werden, welche Gerichte für den Fall zuständig sind. Erst danach kann inhaltlich über die Vorwürfe verhandelt werden.
Für Schloss Moritzburg und die Staatliche Schlösserverwaltung Sachsens bleibt der Rechtsstreit damit vorerst offen.