Sa, 21.03.2020 , 11:04 Uhr

Auch Baumärkte und Friseursalons müssen schließen

Dresden- Die Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom 18. März 2020 wird weiter verschärft.

Zu den Geschäften und Einrichtungen, die jetzt ebenfalls geschlossen werden müssen, gehören nun auch Friseure, Bau- und Gartenbaumärkte. Ministerpräsident Kretschmer begründete diese Entscheidung mit dem nahen Kontakt bzw. den Menschenansammlungen, die in diesen Geschäften herrschen.

Die Regelung tritt ab 22.03.2020, 00:00 Uhr in Kraft.

In den Geschäften, die öffnen dürfen, wie zB Lebensmittelläden, müssen die Auflagen zur Hygiene eingehalten werden. Dazu gehören u. a. ausreichende Waschmöglichkeiten und Desinfektionsmittel für das Personal, die regelmäßige Desinfektion von Einkaufswagen, Kassenbändern in kurzen Abständen, das Verbot von Selbstbedienung bei offenen Backwaren und die Steuerung des Zutritts zur Vermeidung von Warteschlangen.

Sehen Sie hier die 2. Bürgersprechstunde mit Ministerpräsident Michael Kretschmer vom 20.03.2020:

www.sachsen-fernsehen.de/corona-ihre-frage-an-mp-kretschmer-735005/

Aktuelle Informationen zum Stand der Corona-Krise unter: www.coronavirus.sachsen.de/

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