Sa., 30.08.2025 , 13:30 Uhr

Flucht vor der Justiz

Behörden suchen Rechtsextremistin Liebich

Die rechtsextreme Aktivistin Marla Svenja Liebich ist untergetaucht. Sie hätte am Freitag ihre Haftstrafe in Chemnitz antreten müssen, erschien dort jedoch nicht. Wo ist sie? Und was passiert, wenn sie gefunden wird?

Haftantritt verweigert

Die Polizei und Staatsanwaltschaft Halle fahnden derzeit nach der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich. Sie hätte am Freitagabend ihre Strafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz antreten müssen. Da sie dort nicht erschien, erließ die Staatsanwaltschaft einen Vollstreckungshaftbefehl. Liebich gilt seither als flüchtig.

Fahndung läuft auf Hochtouren

Laut Staatsanwaltschaft wird in enger Abstimmung mit der Polizeiinspektion Halle nach Liebich gesucht. Ihr Name wurde in die polizeilichen Suchsysteme eingetragen. Zudem prüfen die Ermittler, wo sie zuletzt wohnte und mit wem sie zuletzt in Kontakt stand. Weitere Details gaben die Behörden bislang nicht preis.

Verurteilung wegen Volksverhetzung

Liebich war im Juli 2023 – damals noch unter dem Namen Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Sowohl Berufung als auch Revision blieben erfolglos. Ihre Strafe sollte sie im Frauengefängnis Chemnitz absitzen.

Politische Debatte um Selbstbestimmungsgesetz

Der Fall hat auch eine politische Dimension. Mit Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 hatte Liebich eine Änderung ihres Namens und Geschlechtseintrags vornehmen können. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach jüngst von einem „Missbrauch der Regelungen“ und forderte Nachbesserungen.

Drohende Konsequenzen bei Festnahme

Sollte Liebich gefunden werden, wird sie umgehend festgenommen und in die JVA gebracht, erklärte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota. Dass sie den Haftantritt verweigert hat, könne sich nachteilig auswirken – etwa dadurch, dass eine Unterbringung im offenen Vollzug in der Regel nicht mehr in Betracht kommt.

Rätselhafter Post im Netz

Liebich hatte im Vorfeld über die Plattform X angekündigt, ihre Strafe antreten zu wollen. Doch am Freitagabend erschien dort ein anderer Beitrag unter ihrem Namen:

Das Kunststück eines Zaubertricks: Alle Augen werden auf die Kulisse gelenkt, während das Objekt im Schatten verschwindet. Niemand wusste von meinem Entschluss – kein Anwalt, keine Familie. Was folgt? Ein internationaler Haftbefehl.