Fr., 25.09.2026 , 09:54 Uhr

Mann soll Hörgeschädigte um mehr als 800.000 Euro gebracht haben

Betrugsverdacht gegen 45-Jährigen in Dresden

Ein 45-Jähriger soll hörgeschädigte Menschen mit einem angeblichen Anlagemodell getäuscht haben. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage erhoben.

Dresden - Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 45-jährigen Deutschen Anklage wegen Betrugs in 76 Fällen erhoben. Die Anklage wurde zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Der Mann befindet sich bereits seit April 2026 in Untersuchungshaft.

Renditeversprechen von bis zu 400 Prozent pro Monat

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte zwischen Januar 2024 und Anfang 2026 über das Internet ein angeblich selbst entwickeltes Anlagemodell vermarktet haben. Dieses richtete sich demnach gezielt an hörgeschädigte Menschen. Der 45-Jährige ist selbst hörgeschädigt.

Das Modell soll aus verschiedenen Paketen und Angeboten bestanden haben. Dabei seien Renditen von bis zu 400 Prozent pro Monat versprochen worden. Zahlreiche hörgeschädigte Personen sollen daraufhin Geld auf Konten des Beschuldigten überwiesen haben.

Mehr als 800.000 Euro eingezahlt

Dem Mann wird vorgeworfen, den Anlegern bewusst wahrheitswidrig vorgespiegelt zu haben, ihre Gelder gewinnbringend investieren zu wollen und die Anlagen seien sicher.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte insgesamt mehr als 800.000 Euro erhalten haben. Die Gelder seien jedoch nicht wie angekündigt investiert worden. Einen Teil soll der Mann für seinen Lebensunterhalt verwendet haben.

Etwa 140.000 Euro der eingezahlten Gelder seien zudem unmittelbar an andere Anleger weitergezahlt worden.

Beschuldigter bestreitet die Vorwürfe

Der 45-Jährige wurde am 13. April 2026 auf Grundlage eines zuvor erlassenen Haftbefehls festgenommen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Mann nicht vorbestraft. Er bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

Landgericht entscheidet über Hauptverfahren

Mit der Anklage ist noch keine Entscheidung über die Schuld des Beschuldigten verbunden. Das Landgericht Dresden muss nun prüfen, ob das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Verhandlung zugelassen wird.

Sollte es zu einem Prozess kommen, wird das Landgericht Dresden einen Termin für die Hauptverhandlung festlegen.