Dresden - Am Dresdner Hauptbahnhof ist es am Mittwoch, dem 11. März 2026, zu zwei Polizeieinsätzen gekommen. Dabei stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Dresden mehrere gefährliche Gegenstände sicher. Zudem kam es in beiden Fällen zu Widerstand und aggressivem Verhalten gegenüber Einsatzkräften.
Gegen 15:10 Uhr wurden Bundespolizisten auf eine gewaltsame Auseinandersetzung im Hauptbahnhof aufmerksam. Ein 29-jähriger Deutscher war mit einem 28-jährigen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes einer Einkaufsfiliale in Streit geraten.
Nach Angaben der Bundespolizei verhielt sich der Mann sowohl verbal als auch körperlich äußerst aggressiv. Zudem beleidigte er die anwesenden Sicherheitsmitarbeiter rassistisch und ehrverletzend. Da sich der Beschuldigte nicht beruhigen ließ, brachten die Beamten ihn zur Dienststelle.
Bei der anschließenden Durchsuchung stellten die Einsatzkräfte mehrere Gegenstände sicher. In dem Rucksack des 29-Jährigen befanden sich ein griffbereites Einhandmesser sowie eine Schreckschusspistole mit geladenem Magazin.
Darüber hinaus führte der Mann 40 Stück illegaler Pyrotechnik der Kategorie F4 mit sich. Da er über keinen erforderlichen Waffenschein verfügte, beschlagnahmten die Beamten sämtliche Gegenstände.
Gegen den Mann wurden Strafverfahren wegen Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung sowie wegen Verstößen gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Zu einem weiteren Polizeieinsatz kam es gegen 22:35 Uhr ebenfalls im Dresdner Hauptbahnhof. Beamte kontrollierten einen 42-jährigen italienischen Staatsbürger, der zuvor auffällig Gegenstände in seiner Geldbörse versteckt hatte.
Der Mann reagierte laut Bundespolizei unmittelbar aggressiv, unterschritt mehrfach den Sicherheitsabstand der Beamten und beleidigte diese während der Kontrolle. Da die Einsatzkräfte zudem starken Marihuanageruch wahrnahmen, sollte der Mann zur Dienststelle gebracht werden.
Gegen diese Maßnahme wehrte sich der 42-Jährige erheblich. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten ein Cliptütchen mit Marihuana.
Der Mann muss sich nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.