Dresden - Ein tragisches Ereignis erschütterte die St. Petersburger Straße in Dresden, als ein Mann während eines Streits um den gemeinsamen Sohn eine 31-jährige Frau erstach. Im Prozess gegen den Angeklagten Igor P. beharrt die Staatsanwaltschaft auf ihrer Mordversion und stützt sich dabei auf zahlreiche Blutspuren in der Tat-Wohnung.
Die Beweisaufnahme in diesem Fall wurde nach drei Monaten am Dienstag vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Dresden abgeschlossen, berichtet die Sächsische Zeitung. Igor P. hatte zugegeben, Anna D. am 14. Oktober 2022 erstochen zu haben, jedoch beschrieb er die Tat als spontan und im Zuge eines hitzigen Streits. Für Mord droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe, während bei Totschlag eine mildere Strafe möglich wäre.
Die Staatsanwaltschaft legt großen Wert auf die am Tatort gefundenen Blutspuren, die laut ihrer Interpretation eindeutig darauf hindeuten, dass der Angeklagte die Frau bereits an der Wohnungstür attackiert haben muss, so die Zeitung weiter. Es wurden Bluttropfen sowohl vor der Tür als auch im Türfalz gefunden, was auf einen geplanten Übergriff hindeutet. Die Schwurgerichtskammer erklärte, dass selbst ohne eindeutiges Mordmerkmal eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht komme, was für Igor P. ernste Konsequenzen haben könnte.
Während des gesamten Prozesses verhielt sich der Angeklagte relativ emotionslos, selbst als die Mutter des Opfers als Zeugin aussagte. Seine Verteidigerin erklärte dieses Verhalten damit, dass sie vermeiden wollten, die Eltern des Opfers weiter zu belasten. Sie betonte, dass die Zeugen, die Igor P. belasteten, nicht verlässlich seien und viele falsche Behauptungen aufgestellt hätten.
Die Staatsanwaltschaft sieht jedoch die Blutspuren als entscheidende Beweise für die Planung der Tat, so die SZ. Sechs Stichwunden an Anna D. zeigten, dass Igor P. ein zweischneidiges Messer mitgebracht haben müsse, da eine solche Waffe nicht in der Wohnung gefunden wurde. Dies deute darauf hin, dass die Tat geplant war. Die Anklage spricht von einer Machtdemonstration und patriarchalischem Denken als Motiv.
Die Verteidigung hingegen hält an der Version ihres Mandanten fest, wonach die Tat im Affekt geschah. Sie argumentiert, dass viele Spuren in der Wohnung darauf hindeuten, dass versucht wurde, Blut zu beseitigen, was für eine spontane Handlung spreche. Sie fordert daher eine mildere Strafe von maximal zehn Jahren Freiheitsentzug.
Das Urteil in diesem Fall soll am heutigen Mittwoch um 16 Uhr verkündet werden.