Sa, 28.01.2023 , 18:48 Uhr

Zur Vermeidung von Störungen in der Brut- und Setzzeit

Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz bis Juni verboten

Sachsen - Um die Natur im Nationalpark Sächsische Schweiz zu schützen, wird das sogenannte Boofen (Übernachten unter freiem Himmel) in den kommenden viereinhalb Monaten verboten. 

Dies dient dazu, Störungen von Besuchern während der Brut- und Setzzeit, beispielsweise durch laute Musikboxen, zu vermeiden. Das teilte die Parkverwaltung in Bad Schandau am Freitag mit. Die Regelung einer Sperrung vom 1. Februar bis 15. Juni war 2022 in Kraft getreten und gilt zunächst bis 2025. 

Während dieser Zeit wird überprüft, ob diese Einschränkung tatsächlich Wirkung zeigt. Einzelne Boofen können auch über Mitte Juni hinaus gesperrt bleiben, falls dies aus Gründen des Artenschutzes erforderlich ist. Das Übernachten in der Natur ist das ganze Jahr über im Nationalpark Sächsische Schweiz verboten, es gibt jedoch Ausnahmen für die 58 offiziellen Boofen, die von Bergsteigern genutzt werden. (mit dpa)

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