Do., 27.08.2026 , 11:55 Uhr

Initiatoren wollen vor Gericht ziehen, Grüne kritisieren die Entscheidung

Bürgerbegehren gegen DVB-Kürzungen unzulässig

Die Landesdirektion hält das Bürgerbegehren gegen DVB-Kürzungen für unzulässig. Initiatoren kündigen eine gerichtliche Klärung an, die Grünen üben Kritik.

Dresden - Die Landesdirektion Sachsen (LDS) lässt einen Bürgerentscheid gegen die Angebotskürzungen bei den Dresdner Verkehrsbetrieben (DVB) nicht zu. Sie bestätigt damit die Entscheidung des Dresdner Stadtrates, das Bürgerbegehren „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“ für unzulässig zu erklären. Während die Initiatoren eine gerichtliche Überprüfung ankündigen und die Grünen die Entscheidung kritisieren, sieht Oberbürgermeister Dirk Hilbert die Position von Stadt und Stadtrat bestätigt.

Kern der Entscheidung ist nach Angaben der Landesdirektion der im Bürgerbegehren enthaltene Kostendeckungsvorschlag. Dieser erfülle die gesetzlichen Anforderungen nicht. Die Entscheidung ist Bestandteil eines Widerspruchsbescheides vom 27. August 2026 an die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens.

Mehr als 40.000 Unterschriften gesammelt

Ausgangspunkt war eine Entscheidung des Dresdner Stadtrates vom 31. Januar 2025. Wegen Preissteigerungen und ausbleibender Zuschüsse sollte das Angebot der DVB reduziert werden. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollten erreichen, dass diese Einschränkungen zurückgenommen werden.

Für einen anschließenden Bürgerentscheid musste das Bürgerbegehren ein Quorum von fünf Prozent der wahlberechtigten Dresdner Bürger erreichen. Nach Angaben der Initiatoren wurden mehr als 40.000 Unterschriften übergeben.

Der Stadtrat erklärte das Bürgerbegehren dennoch in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 für unzulässig. Begründet wurde dies mit einem aus Sicht der Stadt unzureichenden Kostendeckungsvorschlag. Die Vertrauenspersonen legten gegen diese Entscheidung Widerspruch ein.

Landesdirektion beanstandet Finanzierung

Ein erfolgreicher Bürgerentscheid steht einem Stadtratsbeschluss gleich und entfaltet eine dreijährige Bindungswirkung. Nach Auffassung der Landesdirektion müssen die Bürger deshalb ausreichend über die finanziellen Auswirkungen einer Entscheidung informiert werden.

Ein Bürgerbegehren benötigt demnach einen ausgewogenen Kostendeckungsvorschlag, der sowohl eine Kostenschätzung als auch einen Finanzierungsvorschlag enthält.

Bei der Kostenschätzung beriefen sich die Initiatoren auf Angaben der Landeshauptstadt Dresden. Die städtischen Schätzungen lagen nach Angaben der Landesdirektion allerdings teilweise bis zu vier Millionen Euro über den im Bürgerbegehren genannten Kosten.

Drei Wege zur Finanzierung vorgeschlagen

Das Bürgerbegehren nannte drei Möglichkeiten zur Finanzierung: eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes, zusätzliche Zuschüsse von Bund und Land sowie eine Querfinanzierung über andere städtische Betriebe.

Nach Einschätzung der Landesdirektion waren Zuschüsse von Bund und Land sowie eine Querfinanzierung bereits zum Zeitpunkt des Bürgerbegehrens tatsächlich nicht möglich. Damit sei nur eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes verblieben.

Über dessen Höhe könne allerdings allein der Stadtrat entscheiden. Die LDS kommt deshalb zu dem Schluss, dass der Finanzierungsvorschlag die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Die Entscheidung des Stadtrates vom Dezember 2025 sei daher rechtlich nicht zu beanstanden.

Initiatoren wollen gerichtliche Klärung

Die Initiatoren André Schollbach, Tilo Kießling und Jens Matthis akzeptieren die Entscheidung nicht. Nach ihren Angaben liegt die Entscheidung der Landesdirektion 14 Monate nach der Übergabe von mehr als 40.000 Unterschriften vor.

Nun sei aus ihrer Sicht der Weg für eine „unabhängige gerichtliche Klärung“ frei. Die Initiatoren werfen der Landesdirektion vor, mit ihrer Begründung in wesentlichen Punkten an der Sache vorbeizugehen und sprechen von „fadenscheinigen Vorwänden“.

Sie kündigen an, „alle politisch und juristisch nötigen Schritte“ zu gehen, um die geplanten Einschnitte beim Dresdner Nahverkehr zu verhindern. Damit ist die Auseinandersetzung um die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens trotz des Widerspruchsbescheides nicht beendet.

Grüne reagieren mit Unverständnis

Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Dresdner Stadtrat kritisiert die Entscheidung. Susanne Krause, Aufsichtsrätin der DVB und Mitglied im Bauausschuss für die Fraktion, erklärte, man nehme sie „mit großem Unverständnis“ zur Kenntnis.

Die Grünen gehen davon aus, dass die Initiatoren die Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen werden. Krause äußerte zugleich die Erwartung, dass die Einreicher vor Gericht Recht bekommen könnten.

Zur Begründung verweist die Fraktion auf ein im Herbst 2025 in Auftrag gegebenes Gutachten der Verwaltungsrechtlerin Dr. Barbara Bushart. Dieses sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Bürgerbegehren zulässig sei. Nach Angaben der Grünen habe auch das städtische Rechtsamt das Bürgerbegehren ursprünglich als zulässig bewertet.

Krause wirft Oberbürgermeister und Stadtratsmehrheit vor, bei ihrer Entscheidung die politische Diskussion über die Finanzierung des Nahverkehrs mit der rechtlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vermischt zu haben. Bürgerbeteiligung müsse aus Sicht der Fraktion fair und sachlich behandelt werden.

Hilbert sieht Position der Stadt bestätigt

Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert bewertet die Entscheidung der Landesdirektion dagegen positiv. Er betont, dass sich sowohl der Stadtrat als auch er selbst weiterhin zu den Dresdner Verkehrsbetrieben und einem „leistungsfähigen, modernen und verlässlichen öffentlichen Verkehrsangebot“ bekennen.

Ein solches Angebot könne aus seiner Sicht jedoch nicht dadurch gesichert werden, dass das Leistungsniveau auf dem Stand eines bestimmten Jahres festgeschrieben werde. Die Entscheidung der Landesdirektion zeige nach Hilberts Auffassung, dass die im Bürgerbegehren vorgesehenen Maßnahmen die kalkulierte Finanzierung übersteigen würden.

„Juristische Winkelzüge lösen die aktuellen Herausforderungen der DVB nicht“, erklärte Hilbert. Stattdessen müsse eine langfristige Finanzierungsperspektive für die Verkehrsbetriebe geschaffen werden.

Stadt will Zuschüsse für DVB absichern

Hilbert verweist dabei auf den städtischen Haushaltsplan ab 2027. Geplant sei, notwendige Investitionen für die DVB über den städtischen Haushalt sowie über steigende und dynamisierte Zuschüsse aus den Technischen Werken Dresden abzusichern.

Als konkrete Projekte nennt der Oberbürgermeister neue Gleise auf der Königsbrücker Straße, die Campuslinie in der Südvorstadt sowie die Anbindung des Dresdner Nordens mit der Linie 8.

Gleichzeitig müsse nach seiner Auffassung auch die DVB ihr Liniennetz insgesamt optimieren. Stadt und Verkehrsbetriebe müssten so jeweils ihren Beitrag zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs leisten.

Weitere Leistungen seien laut Hilbert nur finanzierbar, wenn Angebote von Bund und Freistaat wie Deutschlandticket und Bildungsticket auskömmlich finanziert würden.

Streit könnte vor Gericht weitergehen

Mit dem Widerspruchsbescheid bleibt es zunächst bei der Entscheidung des Dresdner Stadtrates: Auf Grundlage des Bürgerbegehrens wird kein Bürgerentscheid über die Rücknahme der DVB-Kürzungen durchgeführt.

Politisch stehen sich die Positionen weiterhin deutlich gegenüber. Die Landesdirektion und Oberbürgermeister Hilbert sehen die Finanzierung als entscheidenden Schwachpunkt des Bürgerbegehrens. Die Initiatoren und die Grünen halten dagegen die rechtliche Ablehnung für falsch.

Die Initiatoren haben angekündigt, eine gerichtliche Klärung anzustreben. Sollte es dazu kommen, müsste gerichtlich geprüft werden, ob die gesetzlichen Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag erfüllt waren und die Ablehnung des Bürgerbegehrens rechtmäßig erfolgte.