Fr., 10.04.2026 , 10:36 Uhr

Initiatoren kritisieren Ablehnung durch Oberbürgermeister

Bürgerbegehren zum Nahverkehr bleibt umstritten

Das Bürgerbegehren zum Dresdner Nahverkehr sorgt weiter für Konflikte. Initiatoren werfen Oberbürgermeister Hilbert Verzögerung und widersprüchliche Argumentation vor.

Dresden - Das Bürgerbegehren „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“ sorgt weiterhin für politischen Streit in der Landeshauptstadt. Nach der Ablehnung durch den Stadtrat im Dezember 2025 steht nun auch der Widerspruch der Initiatoren vor dem Aus.

Über 40.000 Unterschriften eingereicht

Das Bürgerbegehren wurde im März 2025 von den Linken-Politikern André Schollbach, Jens Matthis und Tilo Kießling gestartet. Bereits am 30. Juni 2025 reichten die Initiatoren nach eigenen Angaben mehr als 40.000 Unterschriften bei Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert ein.

Ziel des Bürgerbegehrens ist es, Kürzungen im öffentlichen Nahverkehr zu verhindern und einen Bürgerentscheid über die Zukunft der Dresdner Verkehrsbetriebe herbeizuführen.

Ablehnung im Stadtrat nach monatelanger Prüfung

Erst am 11. Dezember 2025 entschied der Stadtrat, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen. Damit wurde ein Bürgerentscheid verhindert. Die Entscheidung fiel mit Unterstützung der Fraktionen von AfD, CDU, FDP und Team Zastrow.

Die Initiatoren legten im Januar 2026 Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid ein. Seitdem vergingen weitere Monate, ohne dass eine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Nun schlägt der Oberbürgermeister dem Stadtrat vor, auch diesem Widerspruch nicht abzuhelfen.

Streitpunkt: Umgang mit amtlichen Zahlen

Zentraler Streitpunkt ist die Begründung des Bürgerbegehrens. Dieses stützt sich auf eine vom Oberbürgermeister selbst genannte Finanzierungslücke von rund 18 Millionen Euro bei den Dresdner Verkehrsbetrieben. Diese Zahl wurde dem Stadtrat offiziell mitgeteilt und am 31. März 2025 per Beschluss bestätigt.

Die Initiatoren übernahmen diese Angabe unverändert und verzichteten auf eine eigene Kostenschätzung. Sie argumentieren, dass Bürger sich auf amtliche Mitteilungen und Beschlüsse verlassen können müssen.

In einer aktuellen Vorlage vertritt der Oberbürgermeister jedoch die Auffassung, dass von den Initiatoren erwartet werden könne, sich nicht ausschließlich auf solche amtlichen Angaben zu stützen. Zudem bestehe keine rechtliche Verpflichtung, amtliche Zahlen zu verwenden.

Kritik an der Argumentation des Oberbürgermeisters

Die Initiatoren kritisieren diese Argumentation deutlich. Sie werfen dem Oberbürgermeister vor, widersprüchlich zu handeln und das Bürgerbegehren gezielt zu verhindern. Insbesondere wird beanstandet, dass die Verwendung offiziell bestätigter Zahlen nun als unzureichend bewertet werde.

Bereits im September 2025 hatte das städtische Rechtsamt empfohlen, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen. Demnach könne von den Initiatoren beim Kostendeckungsvorschlag nicht mehr verlangt werden als von der Verwaltung selbst. Dieser Empfehlung folgte die Stadtspitze jedoch nicht.

Weiteres Verfahren offen

Mit der aktuellen Vorlage steht nun erneut eine Entscheidung im Stadtrat an. Ob der Widerspruch endgültig zurückgewiesen wird oder es doch noch zu einem Bürgerentscheid kommt, ist derzeit offen.

Fest steht: Der Konflikt um das Bürgerbegehren und die Zukunft des Dresdner Nahverkehrs bleibt ein politisch umstrittenes Thema.