Di, 09.02.2021 , 16:29 Uhr

Click & Collect - Sachsen gibt Abholservice frei

Sachsen - Dienstag hat das Kabinett von Ministerpräsident Michael Kretschmer beschlossen, dass ab der kommenden Woche auch in Sachsen der Abholservice „Click and Collect“ erlaubt sein soll. Kunden können so Waren per Telefon oder Internet bestellen und sie dann in den Geschäften abholen. Der Freistaat war das einzige Bundesland, in dem dieser Service in der Corona-Pandemie bisher nicht gestattet war.

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Ich bin sehr froh, dass wir diese Entscheidung heute treffen konnten. Es ist mir absolut bewusst, dass die Öffnung dieses Verkaufskanals für die lokalen Händler immens wichtig ist. Deshalb habe ich mich auch dafür eingesetzt und bitte Sie: Unterstützen Sie Ihre lokalen Händler!«

In Sachsen - lange Zeit mit höchster Corona-Inzidenz im Bundesgebiet - überwog bisher die Befürchtung, dass es zu mehr Begegnungen und Kontakten oder gar Schlangenbildung kommt. Mit den niedrigeren Ansteckungszahlen ist die Nachverfolgung der Kontaktpersonen durch die Gesundheitsämter besser möglich - die Voraussetzung für das Abholen bestellter Ware in Geschäften. Dafür wird die Sächsische Corona-Schutzverordnung angepasst, die am 15. Februar in Kraft tritt.

Öffnen dürfen die von der Schließung betroffenen Geschäfte jetzt auch zur Abholung von bestellter Ware und unter Einhaltung besonderer Hygienevorschriften. Diese Waren müssen vorab telefonisch oder über Onlineangebote angeboten werden. Die Abholung vorbestellter Waren sollte idealerweise unter freiem Himmel, an der Außentür oder über ein Fenster erfolgen. Auch Drive-in ist denkbar, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Bei der Abholung in Ladengeschäften in Passagen oder Einkaufscentern sollte die Terminvergabe in gestaffelten Zeitfenstern erfolgen. Alternativ ist ein Warteschlangenmanagement notwendig, z.B. mit der Einrichtung von Warteplätzen, Hinweisschildern etc., welches alle Punkte der Abstands- und Hygienemaßnahmen beinhaltet.

Es muss sichergestellt sein, dass eine Ansammlung von Kunden vermieden wird. Verkaufspersonal und Kunden müssen außerdem eine FFP2-Schutzmaske oder medizinische Maske tragen, wie sie generell beim Einkaufen und im ÖPNV seit 28. Januar in Sachsen verpflichtend sind. Der Bezahlvorgang sollte kontaktlos erfolgen, z.B. im Voraus, auf Rechnung oder online.

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