Di, 29.03.2022 , 15:31 Uhr

Corona-Lockerungen für Sachsen beschlossen

Sachsen- Das sächsische Kabinett hat am Dienstag die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Diese gilt vom 3. April 2022 bis einschließlich 30. April 2022.

Maskenpflicht

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt ab 4. April einrichtungsbezogen. So ist diese u. a. weiterhin in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, wie z. B. Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, der ambulanten Pflege zu tragen.Außerdem gilt die FFP-2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr für Fahrgäste. Das Kontroll-, Service-, und Bedienpersonal von Verkehrsmitteln des ÖPNV muss einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch bei Schülerinnen und Schülern ist im ÖPNV eine medizinische Maske ausreichend.

Einrichtungsbezogene Corona-Testungen

Die Basisschutzmaßnahmen sehen weiterhin eine einrichtungsbezogene Pflicht zur Testung der Beschäftigten und Besucher als Zugangsvoraussetzung vor. Von der Testpflicht, die für Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres gilt,  sind unter anderem folgende Einrichtungen betroffen:* Pflegeeinrichtungen, Hospize, Werkstätten für behinderte Menschen, Krankenhäuser,* Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen etc. und* Justizvollzugsanstalten, Abschiebe-, Maßregelvollzugseinrichtungen o.ä.Geimpfte oder genesene Arbeitgeber und Beschäftigte der oben genannten Einrichtungen müssen mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen aktuellen Testnachweis vorlegen. In stationären Pflegeeinrichtungen, Tagespflege und ambulanten Pflegediensten ist für diese Personengruppe mindestens dreimal pro Woche ein tagesaktueller Testnachweis vorzulegen.

Maskenpflicht an Schulen entfällt - Schul-Testung nur bis zu den Osterferien

Die Maskenpflicht in den Schulen und Kindertageseinrichtungen entfällt aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes ab 3. April komplett. Eine Maske muss nicht mehr auf Gelände getragen werden. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und andere externe Personen, die die Schule oder Kindertageseinrichtung betreten. In den Hygieneplänen der einzelnen Einrichtungen könne aber eine Empfehlung zum Tragen einer Maske verankert werden, so das Kultusministerium.

Die Testpflicht für den Schulbesuch wird noch bis zu den Osterferien weitergeführt. Nach den Osterferien entfällt die anlasslose Testpflicht für den Schulbesuch, wenn sich die Gesamtlage weiterhin positiv entwickelt. 

Sachsen wird nicht zum Corona-Hotspot erklärt. Gesundheitsministerin Petra Köpping und zuvor Ministerpräsident Michael Kretschmer hatten dies befürwortet. Es fand sich keine Mehrheit in der Koalition.

Darüber hinaus empfiehlt die Staatsregierung dringend das Tragen von Masken (vorzugsweise FFP2) in öffentlich zugänglichen Innenräumen und die Einhaltung des Mindestabstandes. Auch sollten die Kontakte nach wie vor auf ein notwendiges Maß beschränkt bleiben. Dringend empfohlen wird auch die Einhaltung der Hygieneregeln, die eine wirksame Schutzmaßnahme darstellen.Die Verordnung ist hier abrufbar: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

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