Am 07.04.2023 ist nun auch die letzte verbliebene Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen ausgelaufen. Somit gilt von nun an keine gesetzliche Pflicht mehr, in Arztpraxen eine Maske zu tragen, außer es handelt sich um eine ansteckende oder schnell übertragbare Krankheit. Wir haben im Städtischen Klinikum Dresden nachgefragt.