Do., 13.04.2023 , 13:00 Uhr

Am 7. April ist der rechtliche Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen

Corona Maske nur noch bei ansteckenden Krankheiten

Am 07.04.2023 ist nun auch die letzte verbliebene Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen ausgelaufen. Somit gilt von nun an keine gesetzliche Pflicht mehr, in Arztpraxen eine Maske zu tragen, außer es handelt sich um eine ansteckende oder schnell übertragbare Krankheit. Wir haben im Städtischen Klinikum Dresden nachgefragt.

letzte Maskenpflicht im Freistaat ausgelaufen