Di, 19.10.2021 , 17:47 Uhr

Coronaschutz-Verordnung - Kein 2G für Einzelhandel und Supermärkte in Sachsen

Dresden- Das Bundesland Hessen ist derzeit stark im Gespräch aufgrund seinem 2G-Optionsmodell für Einzelhandel und Supermärkte. Niedersachsen hat bereits nachgezogen. Für den Freistaat erteilt Gesundheitsministerin Petra Köpping diesem Vorgehen aber eine klare Absage.

Auch sonst gibt es in der neuen, ab dem 21. Oktober geltenden Coronaschutz-Verordnung keine großen Änderungen zu den bisherigen Ankündigungen der vergangenen zwei Wochen. Für die Vorwarn- bzw. Überlastungsstufe reicht es also demnächst aus, dass entweder Hospitalisierungs-Wert ODER Bettenbelegung überschritten werden. Des Weiteren sind Weihnachtsmärkte und Bergparaden unter Auflagen möglich.
Neu hinzugekommen sind geringfügige Änderungen beim 2G-Optionsmodell. Eine Kontakterfassung wird nicht mehr vorgeschrieben. Eine weitere geringfügige Änderung gibt es an Schulen. Nicht zur Maskenpflicht, aber zum Testvorgehen.

Bei der Gesundheitsministerkonferenz vom Montag äußerte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn über eine mögliche Beendigung der epidemischen Lage zum 25. November. Nur mit dieser ist es unter anderem möglich, dass Bundesländer eine Coronaschutz-Verordnung und entsprechende Maßnahmen wie die Maskenpflicht erlassen können. Angesichts der in Sachsen steigenden Zahlen, der erste Landkreis ist bereits über einer Inzidenz von 200, ist die Gesundheitsministerin skeptisch.

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