Mi., 03.06.2026 , 10:53 Uhr

OVG stuft auch das Straßenfest als Versammlung ein

CSD Dresden darf als Versammlung stattfinden

Das Sächsische OVG hat entschieden: Der CSD Dresden kann vom 4. bis 6. Juni vollständig als Versammlung stattfinden. Veranstalter sprechen von einem starken Signal.

Dresden - Die Veranstalter des Christopher Street Day in Dresden zeigen sich erleichtert nach einer Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts. Das Gericht hat den Weg dafür freigemacht, dass nicht nur der Umzug, sondern auch das mehrtägige Straßenfest im Rahmen des CSD als Versammlung stattfinden kann.

Der CSD Dresden ist vom 4. bis 6. Juni geplant. Wochenlang hatte es zuvor Streit um die rechtliche Einordnung der Veranstaltung gegeben. Die Landesdirektion hatte entschieden, dass der CSD nicht vollständig als Versammlung bewertet werden dürfe. Demnach sollte lediglich der Umzug unter den Schutz des Versammlungsrechts fallen, nicht aber das Straßenfest. Dieses war als kommerzielle Veranstaltung eingestuft worden.

Für die Veranstalter hätte diese Bewertung konkrete Folgen gehabt. Unter anderem wären Kosten für Sicherheit und Reinigung auf sie zugekommen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht stufte nun jedoch auch das Fest als Versammlung ein. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Ronald Zenker, Vorstandssprecher des CSD Dresden, bezeichnete die Entscheidung als wichtigen Erfolg. Sie sei ein „starkes Signal für die Versammlungsfreiheit“. Der CSD sei nie einfach nur Unterhaltung gewesen, betonte Zenker. Vielmehr beginne Pride mit Protest, Sichtbarkeit und dem Einsatz für gleiche Rechte sowie gesellschaftliche Teilhabe.

Gerade in einer Zeit, in der queere Menschen wieder verstärkt Anfeindungen erlebten, bleibe der CSD aus Sicht der Veranstalter ein Ort für Demokratie, Solidarität und eine offene Gesellschaft.

Der Christopher Street Day findet jedes Jahr in verschiedenen Städten statt. Dabei demonstrieren Menschen für die Rechte von Homosexuellen und anderen queeren Menschen sowie gegen Diskriminierung.