Dresden - Die Entscheidung der Landesdirektion Sachsen zur rechtlichen Einordnung des Christopher Street Day (CSD) in Dresden sorgt für deutliche Kritik aus Politik und Verwaltung. Konkret geht es um die Frage, ob der CSD insgesamt als politische Versammlung oder teilweise als Veranstaltung zu bewerten ist.
Die Landesdirektion hat die Landeshauptstadt Dresden angewiesen, den dreitägigen CSD nicht vollständig als Versammlung einzustufen. Während der geplante Umzug am 6. Juni 2026 weiterhin als Versammlung gilt, wird das Straßenfest vom 4. bis 6. Juni rechtlich als Veranstaltung bewertet. Begründet wird dies damit, dass das stationäre Fest mit Verkaufsständen, gastronomischen Angeboten und Bühnenprogramm überwiegend den Charakter eines öffentlichen Festes habe.
Diese Differenzierung hat praktische Folgen: Wird ein Teil des CSD als Veranstaltung eingestuft, müssen die Veranstalter unter anderem Kosten für Sicherheit, Infrastruktur und Reinigung selbst tragen. Bei einer Einstufung als Versammlung hingegen gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen, etwa bei der Nutzung öffentlicher Flächen und der Kostenübernahme durch die öffentliche Hand.
Oberbürgermeister Dirk Hilbert kritisiert die Entscheidung deutlich. Er verweist darauf, dass die Stadtverwaltung den CSD in den vergangenen Jahren wiederholt geprüft und stets als Versammlung eingeordnet habe.
Auch Eva Jähnigen widerspricht der Einschätzung der Landesdirektion. Sie beruft sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach im Zweifel die Versammlungseigenschaft wegen ihrer besonderen Bedeutung für Grundrechte anzunehmen sei. Die fachaufsichtliche Weisung der Landesdirektion hält sie für rechtswidrig. Zudem kritisiert sie, dass eine inhaltliche Abstimmung mit der Stadt oder dem CSD-Verein nicht zustande gekommen sei.
Hilbert betont darüber hinaus die politische Dimension des CSD und äußert Unverständnis über zusätzliche bürokratische Hürden. Gerade vor dem Hintergrund politischer Forderungen nach Bürokratieabbau sei die Entscheidung nicht nachvollziehbar.
Auch aus der Landespolitik kommt Kritik. Martin Helbig bezeichnet den CSD als klar politische Veranstaltung. Der Kampf für Gleichstellung und gesellschaftliche Akzeptanz sei untrennbar mit politischen Forderungen verbunden.
Valentin Lippmann sieht in der Entscheidung eine „massive Ignoranz“ gegenüber der Bedeutung des CSD. Er warnt zudem vor möglichen finanziellen Belastungen für die Veranstalter und fordert ein Eingreifen des Innenministeriums.
Auch Katja Meier unterstreicht die politische Bedeutung von CSD-Veranstaltungen. Diese seien historisch aus Protestbewegungen entstanden und dienten bis heute dem Einsatz für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Sie verweist auf einen Antrag ihrer Fraktion im Sächsischen Landtag, der unter anderem einen besseren Schutz von CSD-Veranstaltungen vorsieht.
Die Landesdirektion Sachsen begründet ihre Entscheidung mit einer rechtlichen Klarstellung. Ziel sei es, das Versammlungsrecht im Freistaat einheitlich anzuwenden.
Nach Auffassung der Behörde muss jede einzelne Komponente des CSD separat bewertet werden. Während der Umzug klar als politische Meinungsäußerung einzuordnen sei, überwiege beim Straßenfest der Charakter eines kulturellen und kommerziellen Angebots. Eine pauschale Einstufung des gesamten CSD als Versammlung widerspreche daher geltendem Recht.
Die Entscheidung hat damit nicht nur juristische, sondern auch organisatorische und finanzielle Auswirkungen auf die Durchführung des CSD in Dresden.