Mo., 30.03.2026 , 11:28 Uhr

Innenministerium greift in Bewertung des Straßenfests ein

CSD Dresden: Streit um Versammlungsstatus

Die Landesdirektion Sachsen weist Dresden an, dem CSD-Straßenfest den Versammlungsstatus abzuerkennen. Kritik kommt vom Veranstalter und aus der Politik.

Dresden - In Dresden ist ein Streit um die rechtliche Einordnung des Christopher Street Day (CSD) entbrannt. Hintergrund ist eine fachaufsichtliche Weisung der Landesdirektion Sachsen an die Landeshauptstadt, dem geplanten politischen Straßenfest des CSD Dresden e.V. den Status einer Versammlung abzusprechen.

Nach Angaben des Vereins soll die Stadtverwaltung einen entsprechenden Negativbescheid erlassen. Damit würde das Straßenfest nicht mehr als politische Versammlung gelten, sondern wie eine kommerzielle Veranstaltung behandelt werden. Für die Organisatoren hätte das unter anderem deutlich höhere Anforderungen und Auflagen zur Folge.

Unterschiedliche Bewertungen innerhalb der Verwaltung

Die Entscheidung steht im Widerspruch zur bisherigen Einschätzung der Dresdner Stadtspitze. Oberbürgermeister Dirk Hilbert und die zuständige Bürgermeisterin Eva Jähnigen hatten nach Angaben des Vereins zuvor festgestellt, dass der CSD in seiner Gesamtheit als Versammlung zu bewerten sei.

Die Landesdirektion Sachsen hingegen sieht diese Voraussetzung nicht erfüllt und greift mit ihrer Weisung in das Verfahren ein. Zudem muss der Bescheid laut Vorgabe vorab zur Kontrolle vorgelegt werden.

Kritik vom Veranstalter

Der CSD Dresden e.V. kritisiert das Vorgehen scharf. Vorstandssprecher Ronald Zenker spricht von einem gezielten Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Aus Sicht des Vereins sei das Straßenfest integraler Bestandteil einer politischen Gesamtveranstaltung, die neben der Demonstration auch Mahnwachen, Redebeiträge und kulturelle Programmpunkte umfasst.

Nach Darstellung des Vereins beteiligen sich am Straßenfest Parteien, Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen. Ziel sei es, Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung zu nehmen und auf Themen wie Gleichberechtigung, gesellschaftliche Teilhabe und Gewalt gegen queere Menschen aufmerksam zu machen.

Auch ergänzende Angebote wie gastronomische Stände oder familienfreundliche Strukturen würden den politischen Charakter nicht aufheben, sondern eine breitere gesellschaftliche Teilnahme ermöglichen.

Politische Reaktionen

Kritik kommt auch aus der Kommunalpolitik. Vertreter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Dresdner Stadtrat bewerten die Entscheidung der Landesdirektion als falsches Signal. Sie betonen, dass der CSD historisch aus dem Kampf um Gleichberechtigung entstanden sei und weiterhin eine wichtige Rolle für gesellschaftliche Sichtbarkeit und politische Teilhabe spiele.

Zugleich verweisen sie auf eine steigende Zahl von Angriffen auf queere Menschen in den vergangenen Jahren und unterstreichen die Bedeutung öffentlicher Veranstaltungen wie des CSD.

Mögliche juristische Klärung

Der CSD Dresden e.V. kündigte an, gegen die Entscheidung juristisch vorzugehen. Nach eigenen Angaben ist eine Klärung bis hin zu höheren Instanzen möglich. Ziel sei es, den Versammlungscharakter des Straßenfestes rechtlich bestätigen zu lassen.

Damit könnte der Konflikt um die Einordnung des CSD in Dresden über die Stadt hinaus grundsätzliche Fragen zur Versammlungsfreiheit und zur Abgrenzung politischer Veranstaltungen betreffen.