Leipzig/Dresden - Für Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland bringt das Jahr 2026 zahlreiche Änderungen mit sich. Sie betreffen sowohl formale Vorgaben als auch technische Standards und finanzielle Aspekte des Autofahrens. Nach Angaben von Mike Mitzschke, Niederlassungsleiter der DEKRA in Dresden, stehen insbesondere Digitalisierung, neue EU-Vorgaben und Kostenentwicklungen im Fokus.
Eine der wichtigsten Fristen betrifft den Führerschein. Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss diesen spätestens bis zum 19. Januar 2026 umtauschen. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, der Umtausch ist jedoch verpflichtend. Wird die Frist versäumt, droht ein Verwarnungsgeld.
Parallel dazu schreitet die Digitalisierung voran. Deutschland plant, ab Ende 2026 eine digitale Version des Führerscheins einzuführen, die auf dem Smartphone gespeichert und bei Kontrollen anerkannt werden soll. Der klassische Führerschein im Scheckkartenformat bleibt weiterhin gültig und wird durch die digitale Lösung ergänzt.
Auf europäischer Ebene kündigt sich mit der Euro-7-Abgasnorm eine weitere Verschärfung der Umweltvorgaben an. Sie gilt zwar formal erst ab Ende 2026 für neue Fahrzeugtypen und ab 2027 für alle Neuzulassungen, wirkt sich jedoch bereits im Vorfeld auf Fahrzeugentwicklung und Preise aus. Erstmals werden dabei auch Brems- und Reifenabrieb sowie die Alterung von Batterien reguliert. Diese Vorgaben betreffen auch Elektrofahrzeuge.
Auch das automatische Notrufsystem eCall wird angepasst. Künftig muss es über moderne Mobilfunkstandards wie LTE oder 5G funktionieren, da ältere 2G-Netze schrittweise abgeschaltet werden. Für Neufahrzeuge wird diese Technik verpflichtend.
Finanziell müssen sich Autofahrer 2026 auf höhere Belastungen einstellen. Die CO₂-Bepreisung auf Kraftstoffe soll weiter steigen. Benzin und Diesel dürften dadurch erneut teurer werden, was vor allem Pendler und Vielfahrer betrifft.
Änderungen gibt es auch bei der Kfz-Steuer. Ab 2026 ist sie vollständig im Voraus zu zahlen. Die bislang mögliche unterjährige Zahlung entfällt, was für viele Fahrzeughalter eine höhere Einmalbelastung bedeutet.
Zusätzlich werden die Typ- und Regionalklassen in der Kfz-Versicherung turnusgemäß angepasst. Je nach Fahrzeugmodell und Wohnort können die Beiträge steigen oder sinken. Ein Versicherungsvergleich kann sich daher lohnen.
Einen Ausgleich schafft die dauerhaft festgelegte Pendlerpauschale. Sie beträgt weiterhin 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer und gilt auch über das Jahr 2026 hinaus. Besonders Berufspendler mit längeren Arbeitswegen profitieren steuerlich von dieser Regelung.
Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektroautos wird verlängert. Fahrzeuge, die bis 2030 erstmals zugelassen werden, können – je nach Regelung – bis spätestens 2035 steuerfrei bleiben.
Zudem ist für 2026 eine neue Kaufprämie für Elektrofahrzeuge vorgesehen. Sie soll vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützen und kann voraussichtlich bis zu 4.000 Euro betragen.
Fahrzeuge mit blauer HU-Plakette müssen 2026 zur Hauptuntersuchung. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten sie eine braune Plakette. Wer die HU-Frist überschreitet, muss mit Bußgeldern und im Ernstfall Punkten in Flensburg rechnen.
Ab dem 7. Juli 2026 gelten in der EU neue Vorgaben für Fahrerassistenz- und Sicherheitssysteme. Alle neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge müssen dann unter anderem mit Systemen zur Überwachung von Aufmerksamkeit und Ablenkung, einem Notbremsassistenten mit Fußgänger- und Radfahrererkennung, einem Spurhalteassistenten, einem intelligenten Geschwindigkeitsassistenten sowie einer Müdigkeits- und Aufmerksamkeitserkennung ausgestattet sein.
Diese Systeme sollen dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen.