Fr, 03.02.2017 , 17:32 Uhr

Das ist bei der neuen Bildungsempfehlung wichtig

Leipzig – Beim Wechsel von der Grundschule auf weiterführende Schulen gibt es neue Regeln

 

 

Wenn es um den Wechsel des Kindes an eine weiterführende Schule geht, sollen die Eltern in Sachsen künftig das letzte Wort haben. Nach einer Klage von Eltern hat der Sächsische Landtag am Mittwoch eine neue Bildungsempfehlung auf den Weg gebracht.
Bisher erfolgte die Empfehlung fürs Gymnasium, wenn das Kind in den Fächern Deutsch, Mathe und Sachkunde einen Notendurchschnitt von 2,0 erreicht hat und der Schüler im Zeugnis in keinem Fach eine schlechtere Note als 3 stehen hat. Sollte das Kind trotz schlechterer Noten auf das Gymnasium geschickt werden, musste zuerst eine Eignungsprüfung bestanden werden.
Ab März sollen die Elternteile nun in jedem Fall das Recht zur Letztentscheidung haben und selbst bestimmen können, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll – selbst bei einem Notendurchschnitt unter 2,0 und einer nicht bestandenen Eignungsprüfung.

Wenn die gleiche Note 2 jedoch mit deutlich mehr Aufwand erreicht wurde und dem Kind das Lernen von Lesen und Schreiben eher schwer gefallen ist, dann empfiehlt sich der Besuch der Oberschule, so Roman Schulz von der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig
Die bisherige Bildungsempfehlung war sehr umstritten. Sie sei lehrerabhängig und nicht zeitgemäß, behaupten die Kritiker.
Die Änderung der Bildungsempfehlung stellt die Gymnasien nun vor große Herausforderungen, befürchtet zumindest Die Linke. Die Partei warnt vor einem Ansturm auf die Schulen und einer möglichen Verschlechterung der Lernbedingungen.

Pädagogen appellieren nun, die Kinder nicht um jeden Preis aufs Gymnasium zu schicken. Ein Wechsel vom Gymnasium an die Oberschule kann für die Schüler schwerwiegende Folgen haben – gerade während der Pubertät.

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