Fr., 19.06.2026 , 11:59 Uhr

Sachsens Gastgewerbe fordert Neufassung des Arbeitszeitgesetzes

DEHOGA kritisiert Arbeitszeitreform

Der DEHOGA Sachsen kritisiert den Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes. Flexiblere Regeln dürften nicht nur tarifgebundenen Betrieben offenstehen.

Dresden - Der DEHOGA Sachsen fordert eine grundlegende Überarbeitung des geplanten neuen Arbeitszeitgesetzes. Nach Ansicht des Verbandes geht der aktuelle Entwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas am Bedarf vieler Betriebe im Gastgewerbe vorbei. Kritisiert wird vor allem, dass längere und flexibler verteilte Arbeitstage künftig nur dort möglich sein sollen, wo ein Tarifvertrag dies ausdrücklich erlaubt.

Damit würde sich aus Sicht des Verbandes für viele Hotels und Gaststätten in Sachsen nichts ändern. Besonders kleine Gaststätten, Familienhotels, Landgasthöfe und inhabergeführte Betriebe seien häufig nicht tarifgebunden und könnten von den geplanten Öffnungen deshalb nicht profitieren. Der DEHOGA Sachsen fordert daher, den Entwurf zurückzuziehen und grundlegend neu zu fassen.

Axel Klein, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Sachsen, verweist auf die Erwartungen aus dem Koalitionsvertrag. Dort sei mehr Flexibilität für alle Betriebe angekündigt worden. Wenn diese nun nur tarifgebundenen Unternehmen offenstehe, werde aus einem allgemeinen Recht ein Privileg für wenige. Klein spricht von einem faktischen Zwang in tarifliche Strukturen durch die Hintertür.

Auch DEHOGA-Präsident Jens Dzurny betont, dass Flexibilität nicht allein ein Wunsch der Arbeitgeber sei. Beschäftigte erwarteten heute ebenfalls mehr Selbstbestimmung und Arbeitszeitmodelle, die zu ihrer Lebensrealität passten. Gerade in Gastronomie und Hotellerie gehe es aus Sicht des Verbandes auch um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit.

Kritik übt der DEHOGA Sachsen außerdem an der geplanten Pflicht zur elektronischen Erfassung jeder Arbeitsminute. Nach Einschätzung des Verbandes würden dadurch bewährte Formen der Vertrauensarbeitszeit praktisch unmöglich. Klein sieht vor allem kleine Betriebe durch zusätzlichen Aufwand belastet. Der Schutz der Beschäftigten werde nicht infrage gestellt, sagte er. Nötig sei jedoch ein Arbeitszeitrecht, das diesen Schutz mit der betrieblichen Realität verbinde.

Dzurny warnt zudem vor zusätzlicher Bürokratie in einer ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage. Vor dem Hintergrund des Arbeits- und Fachkräftemangels sei es aus Sicht des Verbandes kontraproduktiv, neue Hürden aufzubauen und bestehende Handlungsspielräume weiter einzuengen.

Der DEHOGA Sachsen fordert deshalb, die wöchentliche Höchstarbeitszeit unmittelbar im Gesetz für alle Betriebe zu regeln und nicht nur über Tarifverträge zu ermöglichen. Zudem müsse die Vertrauensarbeitszeit erhalten bleiben. Der aktuelle Entwurf gehöre nach Auffassung des Verbandes zurückgezogen und grundsätzlich überarbeitet.