Dresden - Die Stadt gibt unter www.dresden.de/corona bekannt, dass 57 Neuinfektionen binnen 7 Tage gemeldet worden sind, somit ist der Grenzwert überschritten. Damit gilt Dresden als Risikogebiet und neue Coronaschutzmaßnahmen treten in Kraft, zusätzlich zu den bereits aktiven Maßnahmen.
Ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche gilt:
- Feiern im öffentlichen und privaten Raum sind nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt
- eine Mund-Nasen-Bedeckung muss in öffentlich zugänglich Räumen mit regelmäßigem Publikumsverkehr getragen werden
- ab 22:00 Uhr müssen Gastronomiebetriebe schließen, außerdem ist der Verkauf von Alkohol untersagt
- Prostitutionsstätten werden geschlossen
- die maximale Anzahl von Teilnehmern an Veranstaltungen ist auf 100 begrenzt, Ausnahmen kann das Gesundheitsamt erteilen
weiterhin gilt:
- die Kontaktverfolgung in der Gastronomie, Tourismusbetrieben und Bildungseinrichtungen
- in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, nicht im Unterricht
Die neue Allgemeinverfügung setzt die Stadt ab dem 27. Oktober, 0:00 Uhr um. Das spätere Inkrafttreten wurde gewählt, um den Bürgern eine Übergangsfrist und eine Möglichkeit für Nachfragen Anfang kommender Woche zu geben. Neben den sächsischen Regelungen ist diese bindend für das Stadtgebiet.