Der Fall der getöteten 21-jährigen Emma beschäftigt weiter die Justiz in Dresden. Im Januar soll geklärt werden, ob der damals 16-jährige Beschuldigte überhaupt schuldfähig war.
Die Jugendkammer des Landgerichts bereitet ein Sicherungsverfahren vor.
Nach Medieninformationen wird dem Jugendlichen Totschlag vorgeworfen. Emma, in Magdeburg geboren und zuletzt in Dresden lebend, war im Mai in einem Waldstück bei Laußnitz gefunden worden. Rechtsmediziner stellten fest, dass die junge Frau an Stichverletzungen verblutete. Zuvor hatte die Polizei in der Nähe zwei illegale Techno-Partys aufgelöst und im Anschluss einen Zeugenaufruf gestartet.
Der Beschuldigte wurde unweit des Fundortes festgenommen. Über Motiv, Hintergründe oder die Beziehung zwischen beiden äußerten sich Staatsanwaltschaft und Landgericht nicht. „Ein Unterbringungsbefehl wurde erlassen und vollzogen“, bestätigte Gerichtssprecher Andreas Feron. Weil der Beschuldigte zur Tatzeit minderjährig war, werden keine weiteren Details genannt.
Das Verfahren läuft als Sicherungsverfahren – ein Instrument, das eingesetzt wird, wenn unklar ist, ob ein mutmaßlicher Täter zum Tatzeitpunkt schuldfähig war, etwa bei psychischen Erkrankungen oder Drogeneinfluss. Der Jugendliche befindet sich derzeit in einer psychiatrischen Klinik. Das Verfahren ist nicht öffentlich. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.