Do., 30.04.2026 , 11:00 Uhr

Belegungsrechte für ehemalige WOBA-Wohnungen bis 2036 verlängert

Dresden sichert 10.000 Wohnungen

Dresden verlängert Belegungsrechte für 10.000 Wohnungen bis 2036. Die Stadt will damit leistbaren Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen sichern.

Dresden - Die Landeshauptstadt Dresden hat ihre Belegungsrechte für 10.000 ehemalige kommunale WOBA-Wohnungen um weitere zehn Jahre verlängert. Damit sind die Wohnungen nun bis April 2036 vertraglich gesichert. Nach Angaben der Stadtverwaltung wurde der Bedarf fristgerecht gegenüber den neuen Eigentümern erklärt und nachgewiesen.

Ohne diesen Nachweis wären die Belegwohnungen im April 2026 aus der Bindung gefallen. Der belegungsgebundene Bestand in Dresden wäre dann auf 963 Wohnungen zurückgegangen. Durch die Verlängerung kann die Stadt weiterhin konkrete Mieterinnen und Mieter für die Wohnungen benennen.

Die Mieten sollen nach Angaben der Stadt im günstigen Segment bleiben. Zugleich sind die Vermieter verpflichtet, den üblichen Wohnkomfort sicherzustellen. Luxussanierungen sind bei den belegungsgebundenen Wohnungen ausgeschlossen.

Stadt erhält Mitspracherecht bei der Belegung

Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann bezeichnete die Verlängerung als gute Nachricht für Haushalte mit geringem Einkommen, die in Dresden eine leistbare Wohnung suchen. Angesichts des seit Jahren steigenden Mietniveaus und der angespannten Lage auf dem Dresdner Wohnungsmarkt brauche es rechtlich abgesicherte Mechanismen.

Diese sollen laut Kaufmann einerseits den Mietanstieg begrenzen und andererseits der Stadtverwaltung ein vertraglich gesichertes Mitspracherecht bei der Belegung der Wohnungen ermöglichen. Mit der nun erfolgten Nachweisführung sei dies für weitere zehn Jahre erreicht worden.

Gleichzeitig betonte Kaufmann, dass der Bau neuer Sozialwohnungen sowie die geförderte Sanierung von Bestandswohnraum weiterhin weit oben auf der städtischen Agenda stehen.

Wohnberechtigungsschein erforderlich

Wer eine belegungsgebundene Wohnung beziehen möchte, benötigt einen Wohnberechtigungsschein. Für diesen gelten Einkommensgrenzen nach der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung.

Aktuell liegt die Grenze nach Abzug der Freibeträge für Alleinstehende bei einem Jahreseinkommen von bis zu 20.520 Euro. Für einen Zwei-Personen-Haushalt beträgt sie 30.780 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 7.011 Euro pro Jahr. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind werden zusätzlich 855 Euro berücksichtigt.

Die Stadtverwaltung stellt den Wohnberechtigungsschein auf Antrag aus. Der Antrag kann online über die Internetseite der Landeshauptstadt Dresden gestellt werden.

Im Jahr 2025 hat Dresden insgesamt 4.916 Wohnberechtigungsscheine ausgestellt. Davon entfielen 2.195 auf den Typ „L“, der für Wohnungsangebote mit Belegungsrechten benötigt wird.

Belegungsrechte gehen auf WOBA-Privatisierung zurück

Die 10.000 Belegungsrechte haben ihren Ursprung in der Privatisierung der WOBA Dresden GmbH im Jahr 2006 sowie im außergerichtlichen Vergleich mit der Gagfah im Jahr 2012. In diesem Vergleich wurde vereinbart, dass die Belegungsrechte zweimal für jeweils zehn Jahre verlängert werden können, sofern ein Bedarf besteht und die Stadt diesen gegenüber dem Eigentümer nachweist.

Der überwiegende Teil der Wohnungen befindet sich heute im Eigentum der Vonovia SE. Rund 3.000 Belegungsrechte betreffen den Bestand von neun weiteren Immobilienunternehmen. Nach Angaben der Stadt haben Dresden und Vonovia vertraglich sichergestellt, dass die Belegungsrechte auch im Falle eines Verkaufs uneingeschränkt fortbestehen.

Die gebundenen Wohnungen unterscheiden sich in ihrer Größe und liegen in verschiedenen Stadtteilen. Dazu gehören unter anderem die Altstadt, Gorbitz, die Neustadt, Johannstadt, Prohlis, die Radeberger Vorstadt und Striesen.