Do., 25.06.2026 , 10:53 Uhr

Verbot gilt bis 31. Oktober für oberirdische Gewässer

Dresden verbietet Wasserentnahme

Wegen niedriger Wasserstände verbietet Dresden die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen. Das Verbot gilt bis Ende Oktober.

Dresden - Dresden hat wegen anhaltend niedriger Wasserstände ein Verbot zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erlassen. Nach Angaben der Landeshauptstadt ist seit Jahresbeginn 2026 zu wenig Niederschlag gefallen. Zwar habe es in den vergangenen Wochen vereinzelt ergiebigen Regen gegeben, dieser reiche jedoch nicht aus, um die Situation nachhaltig zu entspannen.

Viele der mehr als 500 Bäche und Flüsse im Stadtgebiet führen nach Angaben der Stadt zu wenig Wasser oder sind teilweise ausgetrocknet. Auch die aktuellen Wetterprognosen lassen demnach nicht erwarten, dass die extrem niedrigen Wasserstände in den kommenden Wochen durch Niederschläge ausgeglichen werden können.

Die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Dresden hat deshalb ab Mittwoch, dem 24. Juni 2026, ein Verbot für die Wasserentnahme mittels Pumpen ausgesprochen. Es gilt bis einschließlich 31. Oktober 2026. In diesem Zeitraum dürfen Eigentümer und Anlieger kein Wasser aus oberirdischen Gewässern im Stadtgebiet entnehmen. Das betrifft sowohl größere Gewässer wie die Weißeritz, den Lockwitzbach oder die Prießnitz als auch kleinere Gewässer wie den Weißiger Dorfbach, den Schelsbach oder den Tummelsbach.

Auch das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des Gemeingebrauchs ist untersagt. Die Stadt begründet die Maßnahme mit dem Schutz des Naturhaushalts.

Umweltamtsleiter René Herold appelliert an die Dresdner, sorgsam und sparsam mit Wasser umzugehen. Zum Gießen solle möglichst aufgefangenes Regenwasser genutzt werden. Außerdem empfiehlt die Stadt, Pflanzen in den frühen Morgenstunden oder am späten Abend zu gießen, um Wasserverluste durch Verdunstung zu verringern.

Eine Beschränkung der Grundwassernutzung wird aktuell noch nicht ausgesprochen. Die Grundwasserstände an den Dresdner Messstellen liegen laut Stadt jedoch weit unter dem langjährigen Monatsmittel und damit an der unteren Grenze des normalen Schwankungsbereichs. Die besonders niedrigen Grundwasserstände der Jahre 2018 bis 2020 seien derzeit noch nicht erreicht.

Nicht betroffen vom Verbot sind Wasserentnahmen, für die bereits eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Inhaber einer solchen Erlaubnis müssen die jeweiligen Nebenbestimmungen beachten. Werden bei Kontrollen Verstöße festgestellt, können diese als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Bußgeld beträgt mindestens 50 Euro.

Wer eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen möchte, kann sich per E-Mail an umwelt.recht1@dresden.de an die Untere Wasserbehörde wenden. Die Stadt weist jedoch darauf hin, dass in der aktuellen Situation auch neu erteilte Erlaubnisse voraussichtlich Einschränkungen bei Niedrigwasser enthalten werden.

Fragen beantwortet das Umweltamt ebenfalls unter umwelt.recht1@dresden.de. Die Allgemeinverfügung wurde am 24. Juni 2026 im digitalen Amtsblatt veröffentlicht und ist zusätzlich online unter www.dresden.de/gewaesser abrufbar.