Sa., 15.11.2025 , 07:59 Uhr

Naturschützer blockieren Transport sächsischer Biber nach Frankreich

Dresden: Verwaltungsgericht stoppt vorerst umstrittene Biber-Umsiedlung

In der Oberlausitz eskaliert der Streit um zwei Biberfamilien: Dürfen sie bleiben – oder müssen sie Europa Richtung Frankreich verlassen?
Ein Eilantrag der Grünen Liga zwingt nun das Verwaltungsgericht Dresden zum Eingreifen.

Auslöser ist ein Antrag eines Teichwirtes aus Kreba (Landkreis Görlitz), der nach eigenen Angaben seit Jahren massive Schäden an seinen Teichanlagen meldet. Nach Informationen von Sachsen Fernsehen belaufen sich die Reparaturkosten seit 2019 auf mehr als 190.000 Euro. Ein Dammbruch im Juni habe die Lage zusätzlich verschärft.

Die zuständige Landesdirektion Sachsen bestätigte unserem Sachsen-Fernsehen-Reporter, dass eine Umsiedlung nach Frankreich genehmigt wurde – als letztes Mittel sei sogar eine Tötung erlaubt, sollte kein lebender Fang gelingen. 

Ganz anders bewertet die Grüne Liga die Lage. Sie hält die Pläne für europarechtlich bedenklich und betont, dass der Biber als streng geschützte Art nicht einfach aus einem UNESCO-Biosphärenreservat entfernt werden dürfe. Die Tiere seien „ein natürlicher Verbündeter im Kampf gegen den Klimawandel“, heißt es.

Die Richter des Verwaltungsgerichts Dresden müssen nun prüfen, ob die Umsiedlung bis März 2026 rechtlich zulässig ist – oder ob die Tiere weiter in der Oberlausitz nagen dürfen.