Mi., 05.08.2026 , 12:11 Uhr

Landesdirektion prüft Widerspruch – Initiatoren warnen vor Kürzungen

Dresdner ÖPNV-Bürgerbegehren weiter offen

Mehr als 13 Monate nach Einreichung ist die Zulässigkeit des Dresdner ÖPNV-Bürgerbegehrens weiter ungeklärt. Nun entscheidet die Landesdirektion.

Dresden - Mehr als 13 Monate nach der Einreichung des Bürgerbegehrens „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“ liegt weiterhin keine abschließende Entscheidung über dessen Zulässigkeit vor. Nach einer aktuellen Beschlusskontrolle der Dresdner Stadtverwaltung wurde der Widerspruch der Initiatoren im Mai 2026 an die Landesdirektion Sachsen weitergeleitet.

Die Linken-Politiker André Schollbach, Jens Matthis und Tilo Kießling hatten am 30. Juni 2025 mehr als 40.000 gesammelte Unterschriften bei der Stadtverwaltung eingereicht. Mit dem Bürgerbegehren soll erreicht werden, dass das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs in Dresden mindestens auf dem Niveau des Jahres 2024 erhalten bleibt.

Stadtrat erklärte Bürgerbegehren für unzulässig

Der Dresdner Stadtrat erklärte das Bürgerbegehren in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 für unzulässig. Der entsprechende Beschluss wurde im Januar 2026 im Dresdner Amtsblatt veröffentlicht.

Dem Beschluss war eine kontroverse juristische Bewertung vorausgegangen. Nach übereinstimmenden Medienberichten hatte das städtische Rechtsamt eine bürgerbegehrensfreundliche Auslegung und damit die Zulassung empfohlen. Ein von der Stadt beauftragtes externes Gutachten kam dagegen zu dem Ergebnis, dass der Finanzierungsvorschlag des Begehrens nicht ausreiche. Oberbürgermeister Dirk Hilbert folgte in seiner Beschlussvorlage dieser strengeren Bewertung und schlug dem Stadtrat die Unzulässigkeit vor.

Die Initiatoren legten nach eigenen Angaben am 5. Januar 2026 Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Die Begründung reichten sie demnach mit einem weiteren Schriftsatz vom 22. Januar ein.

Widerspruch liegt bei der Landesdirektion

Am 29. April 2026 befasste sich der Stadtrat erneut mit dem Bürgerbegehren und dem Widerspruch gegen die Entscheidung vom Dezember. Das Thema war als eigener Punkt auf der veröffentlichten Tagesordnung der Sitzung aufgeführt.

Nach der nun vorliegenden Beschlusskontrolle entschied der Stadtrat, dem Widerspruch nicht abzuhelfen. Die Stadtverwaltung leitete ihn daraufhin mit Schreiben vom 8. Mai 2026 zur Entscheidung an die Landesdirektion Sachsen weiter.

Damit liegt das Verfahren bei der zuständigen Widerspruchsbehörde. Aus der Beschlusskontrolle geht nach Angaben der Initiatoren allerdings nicht hervor, wie weit die Prüfung dort inzwischen fortgeschritten ist. Eine abschließende Entscheidung der Landesdirektion ist in den vorliegenden Unterlagen nicht dokumentiert.

Seit der Einlegung des Widerspruchs am 5. Januar sind sieben Monate vergangen. Seit der Übergabe der Unterschriften Ende Juni 2025 sind es inzwischen mehr als 13 Monate.

Initiatoren kritisieren Dauer des Verfahrens

Schollbach, Matthis und Kießling werfen Oberbürgermeister Hilbert vor, das Verfahren unnötig verzögert zu haben. Sie kritisieren insbesondere, dass der im Januar eingelegte Widerspruch erst im Mai an die Landesdirektion weitergereicht worden sei.

Dabei handelt es sich um eine politische Bewertung der Initiatoren. Eine aktuelle Stellungnahme des Oberbürgermeisters oder der Stadtverwaltung zu diesem Vorwurf ist in der vorliegenden Mitteilung nicht enthalten.

Die Initiatoren fordern nun eine zeitnahe rechtliche Klärung. Bis zu einer endgültigen Entscheidung dürften ihrer Auffassung nach keine weiteren Einschnitte beim Nahverkehrsangebot beschlossen oder umgesetzt werden.

Sollte die Landesdirektion den Widerspruch zurückweisen, könnten die Initiatoren den Rechtsweg beschreiten. Sollte die Behörde dem Widerspruch stattgeben, müsste die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens neu bewertet werden.

Debatte über weitere Einsparungen bei der DVB

Das noch laufende Verfahren fällt in eine Zeit, in der erneut über die Finanzierung und das Angebot der Dresdner Verkehrsbetriebe diskutiert wird. Nach Angaben der Initiatoren bereitet die Stadtverwaltung eine weitere Beschlussvorlage zu Einschnitten bei der DVB vor. Diese solle im August 2026 in den Finanzausschuss eingebracht werden.

Die Initiatoren beziehen sich dabei auf eine Anfrage des Stadtrats André Schollbach mit der Nummer AF1423/26. Konkrete Inhalte oder ein bereits gefasster Beschluss zu den möglichen Maßnahmen liegen in der übermittelten Mitteilung nicht vor.

Bereits 2025 musste die DVB nach Angaben aus einer früheren Stadtratsanfrage sogenannte ergebnisverbessernde Maßnahmen in Höhe von rund 11,7 Millionen Euro umsetzen. Die Initiatoren führen Veränderungen bei der Fahrzeugreinigung sowie mehrere Einschränkungen im Linienangebot als Folgen der Sparmaßnahmen an.

Entscheidung über Zulässigkeit bleibt abzuwarten

Nach Ansicht von Schollbach, Matthis und Kießling könnten weitere Kürzungen die Qualität des Dresdner Nahverkehrs dauerhaft beeinträchtigen. Sie fordern deshalb, die Entscheidung der Landesdirektion abzuwarten.

Ob und wann die Widerspruchsbehörde entscheidet, ist derzeit offen. Ebenso steht noch nicht fest, ob das Bürgerbegehren letztlich zugelassen und ein Bürgerentscheid durchgeführt werden kann.

Bis zur abschließenden rechtlichen Klärung bleibt das Bürgerbegehren damit Gegenstand einer politischen und juristischen Auseinandersetzung über die Zukunft des Dresdner Nahverkehrs.