Leipzig/Lahr – Der US-Konzern Meta steht in Deutschland verstärkt vor Gericht. Das Landgericht Leipzig verurteilte Meta Platforms Ireland am 4. Juli 2025 (Az. 05 O 2351/23) zu 5.000 Euro Schadensersatz, weil das Tracking-Tool Meta Pixel ohne wirksame Einwilligung eingesetzt wurde.
Das Gericht wertete bereits das Gefühl des Kontrollverlusts und der Überwachung als ausreichenden immateriellen Schaden – ein Nachweis konkreter finanzieller Einbußen war nicht nötig. Diese Linie folgt einem EuGH-Urteil, wonach immaterielle Schäden auch ohne materielle Folgen ersatzfähig sind.
Laut Stiftung Warentest gibt es inzwischen rund 500 ähnliche Urteile gegen Meta. Die Entschädigungssummen liegen zwischen 1.000 und 10.000 Euro. Betroffen sind auch Nutzer, die kein Facebook- oder Instagram-Konto haben, aber Webseiten mit eingebundenen Meta Business Tools besuchen.
Kanzleien wie Dr. Stoll & Sauer bieten kostenlose Ersteinschätzungen an, ob ein Anspruch besteht. Beweise wie Screenshots oder Datenschutzhinweise können dabei helfen.