Dresden - Die Ausschreitungen beim Zweitligaspiel zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC haben deutliche Konsequenzen für beide Vereine. Das DFB-Sportgericht hat nach Angaben des Deutschen Fußball-Bundes hohe Geldstrafen verhängt. Hertha BSC muss demnach 152.000 Euro zahlen, Dynamo Dresden 91.200 Euro.
Zusätzlich werden bei den nächsten beiden Heimspielen von Dynamo Dresden Teile der Fans ausgeschlossen. Das zweite Spiel wird allerdings bis zum Sommer 2027 zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil will Dynamo Dresden Einspruch einlegen.
Die Vorfälle ereigneten sich beim 1:0-Sieg von Hertha BSC in Dresden am 4. April. Bereits zu Beginn der Partie musste das Spiel fast fünf Minuten unterbrochen werden, nachdem im Gästeblock massiv Pyrotechnik eingesetzt worden war.
Im dichten Rauch entwendeten Dynamo-Anhänger nach Angaben der dpa ein Banner von Hertha BSC. Daraufhin kam es zu Ausschreitungen im Innenraum des Stadions. Pyrotechnik wurde in beide Fanblöcke geschossen. Die Polizei musste eingreifen. Das Spiel wurde anschließend erneut für knapp 20 Minuten unterbrochen.
Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Stephan Oberholz, begründete das Urteil mit deutlichen Worten. Er erklärte, er könne sich an kaum einen Fall erinnern, bei dem Pyrotechnik in einem solchen Ausmaß als Waffe gegen Menschen eingesetzt worden sei. Das sei nicht tolerierbar. Dafür könne es keine Entschuldigung, keine Ausrede und keine Nachsicht geben.
Nach Einschätzung des DFB-Sportgerichts sei damit eine Grenze überschritten worden. Die Strafen richten sich gegen beide beteiligten Vereine, wobei Hertha BSC die höhere Geldstrafe zahlen muss.
Dynamo Dresden will das Urteil nicht akzeptieren und Einspruch einlegen. Geschäftsführer Stephan Zimmermann verwies dabei besonders auf den geplanten Teilausschluss der Zuschauer. Mit Blick auf diese Maßnahme als Kollektivstrafe sehe der Verein das dringende Bedürfnis, eigene Argumente und Präventivmaßnahmen persönlich vorzustellen.
Von der Blocksperre wären laut Meldung unter anderem die Ultras sowie rund 9.000 Stehplätze in den Fanblöcken betroffen. Das weitere Verfahren hängt nun vom Einspruch des Vereins ab.
Der Fall zeigt erneut, wie schwerwiegend Ausschreitungen und der Einsatz von Pyrotechnik im Stadion bewertet werden. Besonders der Vorwurf, Pyrotechnik sei gezielt als Waffe gegen Menschen eingesetzt worden, steht im Zentrum der Entscheidung des DFB-Sportgerichts.
Für Dynamo Dresden geht es nun nicht nur um die Geldstrafe, sondern auch um die Frage, ob der Teilausschluss der Zuschauer in der verhängten Form bestehen bleibt.