So, 16.04.2023 , 15:05 Uhr

E-Akte an Amts- und Landgerichten eingeführt

Alle neu eingehenden Fälle in Zivilsachen im Oberlandesgericht, sowie im Amts- und Landesgerichten Sachsen, werden nun elektronisch bearbeitet. Die Einführung der elektronischen Verfahrensakte in Zivilsachen ist erfolgreich abgeschlossen. Von jetzt an können alle Richter auch mobil arbeiten. Dabei seien nun auch Heimarbeit für die Gerichts-Geschäftsstellen, elektronische Akteneinsicht für Rechtsanwälte und elektronischer Rechtsverkehr möglich. Durch die Altfälle werde dort aber auch weiterhin noch mit Papierakten gearbeitet. Lediglich die Neueingänge sind elektronisch. Alle anderen Rechtsgebiete sollen bis 2025 Folgen. In Familiensachen steht die Pilotierung der E-Verfahrensakte im Landgerichtsbezirk Dresden nach OLG-Angaben kurz vor dem Abschluss und damit vor der landesweiten Einführung. Im Strafrecht soll demnächst die erste Testphase mit der E-Verfahrensakte in der Praxis stattfinden. 

Dieser Umstieg von analog auf digital bei Gerichten läuft seit 2019. Die Einführung verläuft schrittweise und ist auf mehrere Jahre ausgelegt. Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen laut gesetzlichem Auftrag bis zum 1. Januar 2026 im Freistaat mit der E-Akte arbeiten. 

Zur Übersicht